Wenn ich von hier:
lande ich hier
Das mag sein. Trotzdem bleibt
a) es sehr fraglich, ob die AGB vertragswirksam einbezogen wurden, wenn sie in dem entscheidenden PDF nicht direkt verlinkt sind. Die App-Bestätigung mit ihrem AGB-Stand von wann-auch-immer erfolgte zudem erst nach Vertragsabschluss mit Genesis und diese App-Bedingungen lagen bei Vertragsunterzeichnung gar nicht vor.
b) weiterhin gilt, dass AGB Bedingungen regeln, die ungeregelt sind, sie dürfen nicht der Hauptaussage widersprechen, falls doch sind sie nachrangig, bzw. ungültig.
c) in den AGB findet sich natürlich der Hinweis, dass die Preise schwanken können und die Anzeige in der App zählt, aber das bezieht sich - so ist die Leseart in Kombination mit der Pressemeldung - auf die nicht speziell bereits geregelten Genesis-Preise, sondern auf alle anderen ungeregelten Nicht-Ionity-Ladestationen. Man kann ein Produkt nicht für 80.000 bewerben und in den AGB steht dann, "war nur Spaß, kostet 180.000". Zumindest nicht rechtsgültig.
Ich glaube AGB werden hier von vielen in ihrer Macht überschätzt, insbesondere, wenn sie gar nicht eindeutig sind (es steht in den Shell-AGB nichts von dem Genesis Tarif).