Jede Bemerkung ist erlaubt. Mit dem Vorwurf der "Irreführung" begibt man sich jedoch rechtlich auf dünnes Eis.
Ja, lass hören? Ich habe nur geschrieben, dass es um [das Thema] "Irreführung" geht. Ich bin gespannt, wo das dünne Eis sein soll.
Jede Bemerkung ist erlaubt. Mit dem Vorwurf der "Irreführung" begibt man sich jedoch rechtlich auf dünnes Eis.
Ja, lass hören? Ich habe nur geschrieben, dass es um [das Thema] "Irreführung" geht. Ich bin gespannt, wo das dünne Eis sein soll.
Wenn ich in der Mobilität von steigenden Kosten für die benötigte Energie unabhängig bleiben will gehe ich zu Fuss.
Vllt sollte diese Diskussion, wenn überhaupt, aber in dem separat dafür eröffneten Thread fortgeführt werden.
Da hast du - fast - recht. Hier in dem Lob-Thread hat das eigentlich auf den ersten Blick nix zu suchen, es sei aber trotzdem die Bemerkung erlaubt, dass es nicht wirklich um die Preise, sondern um Irreführung und Kunden-Herstellerbeziehung geht, also um die "Total Customer Satisfaction" des Thread-Titels.
Die Strompreisentwicklung gibt eine Preiserhöhung - ausgerechnet jetzt - nicht wirklich her. Wir liegen bei Endverbraucherstrompreisen inzwischen unter dem 2022er Niveau, also der Einführung des GV60 im März 2022.
Mir kommt es nicht unbedingt auf 300 € mehr oder weniger für Strom pro Jahr an.
Wir waren die ersten und haben an Genesis geglaubt.
Mein Vertrauen (auch in Bezug auf die Probleme beim Service) ist mittlerweile im Keller.
Das alleine zählt, nicht unbedingt die Kohle.
So geht man einfach nicht mit Kunden um, schon gar nicht wenn man so sehr die Kundenzufriedenheit betont. Wenn nicht sogar unrechtmäßig, so ist die Werbung mit den Preisen zumindest stark irreführend gewesen, wenn diese nicht für 5 Jahre fix gelten sollten. Wenn geplant war, dass sich diese an allgemeine Ionity-Tarife angeleichen sollen, dann hätte man auch einen Rabatt kommunizieren müssen und nicht eine von Genesis separat herausgegebene Preisliste vorzeigen dürfen. So wäre das nun ja komplett intransparent.
vor allem weil die Argumentation von Genesis völlig an der Realität vorbei geht. Denn dann hätten die Preise Anfang des Jahres erhöht erden müssen und nicht jetzt, denn seid geraumer Zeit fallen die Preis ordentlich.
Absolut richtig. Die Strompreise sind inzwischen tw. unter dem Niveau von vor Kriegsbeginn. Vor einem Jahr wäre es schon eher verständlich gewesen.
Ich hätte den GV60 wohl auch ohne Preisversprechen für Ionity gekauft, das war für mich nicht das entscheidende, es macht bei mir wohl auch nur wenige hundert EUR pro Jahr aus, im Verhältnis zum Gesamtpreis eher unwichtig, aber ich lasse mich trotzdem ungerne in die Irre führen, sowas mag ich einfach nicht.
ja wenn man es jetzt so nochmal liest, erweckt es schon sehr den Eindruck, dass dies für die 5 Jahre gelten soll. Wie ich oben schon geschrieben habe wäre interessant wer bzw woher diese 25 Cent festgelegt wurden ?
Ja, wir zahlen laut Vereinbarung "die in dieser Preisliste aufgeführten Vorzugstarife" und nicht irgendwelche bei Shell einsehbaren Nicht-Vorzugs-Preise.
Naja es wäre echt interessant, was zu dem Zeitpunkt unser AUTOKÄUFE also so 2022/2023 in den AGB Stand von Shell( Hab mir das noch nicht durchgelesen). Ob da irgendwo was von einem Preis stand bzw wer hat eigentlich die 25 Cent ausgehandelt oder festgelegt. Indem heutigen Schreiben windet sich ja Genesis damit raus nur Vermittler zu sein und somit keinen Einfluß auf die Preise zu haben. Wie sind aber nun die 25 cent damals zustandegekommen ? Freiwillig von Shell oder in Absprache oder oder oder ???
Es gibt von Shell keine Preisliste mit 0,25 Cent, die gibt es nur von Genesis.
Die Shell Recharge AGB 03/22 finden sich z.B. hier
es werden keinerlei explizite Preise genannt, geschweige denn auf Spezialkonditionen Genesis/Ionity Bezug genommen.
Das sehe ich etwas anders:
da ist von "dieser Preisliste" die Rede. AGB sind normaler Weise nachrangig zu expliziten anderen Versprechen. Es hätte sonst m.M. irgendwo ein "aktuell/derzeit" o.ä. stehen müssen,
In dem PDF gibt es übrigens KEINEN Link auf die Shell AGB. Ich bezweifle, dass diese dadurch rechtswirksam einbezogen wurden, denn so ohne weiteres wird man nicht die für den Genesis-Tarif geltenden AGB finden können. Diese müssen ja zeitlich zu der Genesis-Versprechung passen. Hier ist der Anbieter gegenüber Verbrauchern in der Pflicht. Anders dürfte es ggf. bei gewerblichen Kunden aussehen, ich zumindest habe aber privat als Verbraucher gekauft.
Leider nur eine "Absichtserklärung". Das heißt lieder rechtlich ziemlich wenig bis gar nichts. An den Preiserhöhungen wird da kein Weg vorbeiführen (wir haben im Kurze-Frage-Kurze-Antwort Thread die gleiche Diskussion). Da ist Shell Recharge zuständig und die behalten sich vor, Preise flexibel zu gestalten.
Das sehe ich etwas anders:
da ist von "dieser Preisliste" die Rede. AGB sind normaler Weise nachrangig zu expliziten anderen Versprechen. Es hätte sonst m.M. irgendwo ein "aktuell/derzeit" o.ä. stehen müssen,