Selbstverständlich ist es möglich nicht ausgeführte Mängelbehebungen einzuklagen und ggf. vom Vertrag zurückzutreten! Dies muss aber nach einem rechtlich verbindlichen Ablauf vorgenommen werden, unter Einhaltung von Fristen. Also, alle Mängel müssen aufgelistet werden und eine angemessene Frist zu deren Behebungen gestellt werden. Dabei genügt es nicht, wenn Du dem Abholer einen Zettel in die Hand drückst. Diese Liste muss offiziell dem Verantwortlichen zugestellt sein.
Telefonate, Besprechungen, Versprechungen etc. mit PA oder anderen Beteiligten, mit anschliessend erstellten Gesprächsnotizen, sowie Kalendereinträge etc. sind zwar keine Hieb- und Stichfesten Beweise, helfen aber im Streitfall Deine Geschichte zu untermauern.
Wesentlich ist auch, ob Dir dadurch ein Schaden entstanden ist? Hast Du ein gleichwertiges Gratisersatzfahrzeug erhalten, ist Dein Schaden nicht wirklich nachzuweisen, nur weil er z.B. eine andere Farbe hatte. Im Gegenteil, eigentlich hast Du dadurch noch profitiert, weil Dein Fahrzeug unterlag in diese Zeit keiner Abnützung.
Ich glaube du hast das falsche Ausgangszitat gewählt. Ich habe das überhaupt nicht bestritten, natürlich kann man gerichtlich gegen Mängel vorgehen. Es ging in meinem Beitrag um die Vorwürfe "Betrug" und "arglistige Täuschung". Das sind völlig andere Bereiche und dabei sind auch strafrechtliche Aspekte tangiert.