Beiträge von PeterM

    Selbstverständlich ist es möglich nicht ausgeführte Mängelbehebungen einzuklagen und ggf. vom Vertrag zurückzutreten! Dies muss aber nach einem rechtlich verbindlichen Ablauf vorgenommen werden, unter Einhaltung von Fristen. Also, alle Mängel müssen aufgelistet werden und eine angemessene Frist zu deren Behebungen gestellt werden. Dabei genügt es nicht, wenn Du dem Abholer einen Zettel in die Hand drückst. Diese Liste muss offiziell dem Verantwortlichen zugestellt sein.


    Telefonate, Besprechungen, Versprechungen etc. mit PA oder anderen Beteiligten, mit anschliessend erstellten Gesprächsnotizen, sowie Kalendereinträge etc. sind zwar keine Hieb- und Stichfesten Beweise, helfen aber im Streitfall Deine Geschichte zu untermauern.


    Wesentlich ist auch, ob Dir dadurch ein Schaden entstanden ist? Hast Du ein gleichwertiges Gratisersatzfahrzeug erhalten, ist Dein Schaden nicht wirklich nachzuweisen, nur weil er z.B. eine andere Farbe hatte. Im Gegenteil, eigentlich hast Du dadurch noch profitiert, weil Dein Fahrzeug unterlag in diese Zeit keiner Abnützung.

    Ich glaube du hast das falsche Ausgangszitat gewählt. Ich habe das überhaupt nicht bestritten, natürlich kann man gerichtlich gegen Mängel vorgehen. Es ging in meinem Beitrag um die Vorwürfe "Betrug" und "arglistige Täuschung". Das sind völlig andere Bereiche und dabei sind auch strafrechtliche Aspekte tangiert.

    Ich habe kein Interesse an einem Produkt, welches die zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt.

    Die nennt man im Juristendeutsch im Zivilrecht und Strafrecht "arglistige Täuschung" bzw. "Betrug".

    Mal sehen, ob und was davon Genesis haben möchte.

    So wie ich deine Probleme in Erinnerung habe, hast du wohl das Recht die Mängelbeseitigung zu fordern und ggf. vom Vertrag zurückzutreten/Mindern/was-auch-immer. Nur weil ein Produkt die zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt, muss das noch lange keine "arglistige Täuschung" oder "Betrug" sein. Für "arglistiger Täuschung" und "Betrug" fehlt mir zumindest ein Baustein deiner Leidensgeschichte. Ärgerliche Probleme und mangelhaftes Fehlermanagement reichen da m.M. nach noch nicht aus, aber vielleicht habe ich ja auch den entscheidenden Punkt überlesen.


    Mit solchen Äußerungen, die strafrechtlich relevante Punkte beinhalten - insbesondere schriftlich und öffentlich - wäre ich aber generell auch vorsichtig.

    Ja, in der Schweiz ist die Schildererkennung oft mangelhaft. Auch die Schilder oberhalb der Fahrbahn werden sehr oft gar nicht erkannt.


    Logisch denken kann dass System noch nicht, aber KI wird's irgendwann richten 😁

    Doch genau das ist ja das Problem. Es denkt rein logisch - nach vorgegebenen Regeln. Wenn man sich halt Regeln wünscht, die sich nicht mit ein paar Optionen ("schneller", "AB bevorzugen", o.a.) einstellen lassen, dann ist tatsächlich KI (also eher eine Art "Gewohnheit") eine mögliche Lösung. Das würde aber auch erfordern, dass man andauernd die Routen bewertet und der KI mitteilt, was man eigentlich gerne gehabt hätte. Gerade bei individuellen Vorlieben hilft mir eine auf Allgemeingefühl trainierte KI nicht unbedingt perfekt.


    Natürlich könnten es auch zig verschiedene Optionen ("nur schneller wenn mindestens x Minuten gespart werden können, sonst halt doch lieber AB") abbilden, das wäre aber ein riesen Aufwand für die Software-Entwickler und würde auch nicht gerade die Benutzerfreundlichkeit erhöhen.


    PS: Ich würde ja den Weg mit 1 min Ersparnis einfach hinnehmen...

    Entwickler leben zu einem guten Teil von Kundenwünschen. Nicht jeder Entwickler fährt auch tatsächlich einen GV60 oder hat einen Hund. Unternehmen, die erfolgreich sein wollen, hören auf Kundenwünsche. Nicht jeder Wunsch ist tatsächlich sinnvoll umsetzbar, es gibt auch manchmal gute Gründe, die entgegenstehen, einige Wünsche sind aber durchaus sinnvoll. So entwickeln sich (gute, dauerhaft am Markt bleibende) Produkte.

    Richtig, aber stattdessen wählst du die Ladesäulen-ID in der App aus, welche du zuvor an der Säule mühsam ausfindig machen musst. Eventuell dafür noch die Lesebrille rauskramen.

    Verstehe nicht so richtig, was du meinst, gerade durch den QR Code ist die Ladensäulen-ID doch bereits übernommen und du musst nichts lesen und eingeben?

    Was war eurer Hauptbeweggrund einen BEV der Marke Genesis anzuschaffen, bzw. dieses zu planen

    Lässt sich für mich in der Umfrage durch Auswahl nur eines Punktes nicht wirklich adäquat beantworten.


    Für mich war z.B. die Ladeperformance sehr wichtig, das Auto durfte aber auch nicht zu lang sein, weshalb z.B. der Ioniq 5 ausgeschieden ist. Sehr stark mitgespielt haben aber auch Aussehen, Leistung, 4-Radantrieb und auch der Hol-Service, da ich vorher für meinen Kona immer eine 1h entfernte Hyundai-Werkstatt in Anspruch nehmen musste, was sich als sehr lästig herausgestellt hat. Für einen Werkstattbesuch war immer 1 Tag Zeitaufwand nötig (1h hinfahren, Zeit vertrödeln bis Wagen fertig, 1h Rückfahrt).

    Punkt 3 und 4 kannst du dir sparen, dann ist es nicht mehr ganz so schlimm.

    …wie bereits geschrieben, ist (gemäß Auskünften meines „Betreuers“ das Problem offensichtlich bekannt.

    Jedoch passiert bereits seit mehreren Tagen nichts.

    "Problem" bedeutet ja nicht, dass es nicht, dass es nicht vielleicht einen Workaround gibt.


    Ich dachte, genau dazu wäre deine Frage im Forum gut? Und ich habe einen Tipp gegeben, wie man ggf. mehr Infos erhalten kann, die vielleicht eine Idee für einen Workaround liefern könnten. Nicht mehr und nicht weniger. Oder warum hast du hier im Forum gefragt?