Der Artikel ist irrelevant, da mehrere Zulassungsstellen nach wie vor den Ausweis im Original fordern.
Bringt Stefek abhängig von seiner Zulassungsstelle also überhaupt nichts.
Nun ja, im Artikel steht ja genau, dass das neue Personalausweisgesetz Probleme bereitet und deshalb auf Vorlage des Originals verzichtet werden sollte und das Bundesinnenministerium deshalb die Verfügungen angepasst hat. Man könnte ja einfach mal fragen, auf welcher rechtlichen Grundlage nun weiterhin von einzelnen Zulassungsstellen die Vorlage des Originals verlangt wird?