Ich hab es mir ja schon ein paar mal durchgelesen und finde keinen Hinweis das sich der Preis ändern kann.
Naja, Genesis schreibt selber nur, dass man 5 Jahre lang keine Grundgebühr zahlen muss und dass der Tarif nur für den Erstbesitzer gilt.
Weiterhin steht dann dort, dass es eine Ladekarte von Shell Recharge ist und dass die AGBs von Shell Recharge gelten.
Das ist ja richtig, denn du erstellst ja einen Account bei Shell Recharge, aktiviert die Ladekarte und schließt in diesem Vorgang einen Vertrag mit Shell Recharge ab.
Und dort steht dann in den AGBs, dass der zum Zeitpunkt festgelegte Tarif von Shell Recharge gilt.
Also kann Shell die Preise jederzeit erhöhen und Genesis kann sich auf den Vorzugstarif und die AGB von Shell Recharge beziehen, denn es steht ja auch so auf der Webseite.
In meinem Vertrag vom Autokauf steht zu dem ganzen Thema Ladekarte im Übrigen gar nichts.
Also müsste man hier Klage einreichen Aufgrund irreführender Werbung und das wird schwierig, denn nach meinem Verständnis ist alles auf der Webseite richtig erklärt. Und dass bei einer Serviceleistung eines externen Anbieters dann dessen AGBs gelten, sollte nach meinem Verständnis ebenfalls korrekt sein, da der Vertrag ja mit diesem Anbieter geschlossen wurde und du nicht dazu gezwungen wirst, denn du musst das Angebot ja nicht annehmen, wenn dir die AGBs dort nicht gefallen und kannst das Auto trotzdem bekommen.