Alles anzeigenDas sagt sich so leicht. Mein Vermieter vom Tiefgaragenstellplatz ist zwar der gleiche wie der meiner Wohnung. Aber es sind 2 unabhängige Mietverträge.
Und Garagenverträge sind in Deutschland nicht so gut geschützt wie Wohnungsverträge.
Ich wollte es durchsetzen, mein Vermieter hat mir klar zu verstehen gegeben, dass er mir den Stellplatz direkt kündigt und mein Anwalt hat gesagt: keine Chance gegen die Kündigung vorzugehen. Kann ohne Angabe von Gründen jederzeit fristgerecht gekündigt werden, da keine Wohnung und damit kein Kündigungsschutz.
Daher lade ich fleißig in der Umgebung und warte darauf, dass mein Vermieter dann in 2-3 Jahren das 10-fache für eine Installation zahlt, als das was es vor 3 Jahren gekostet hätte.
Und dann wird natürlich der Stellplatz doppelt so teuer, man muss ja schließlich das Geld wieder rein bekommen.
Und das bekloppteste ist, sie hätten nichtmal Arbeit damit gehabt. Die Stadtwerke haben für Vermieter einen Rundumservice, die hätten sich um alles gekümmert.
Ja, Recht haben und Recht durchsetzen sind zwei Seiten. Bei einer WB-Installation auf eigene Kosten von einem Elektroinstallateur, ist sowohl für den Vermieter als auch den Mieter eine Win-Win-Geschichte, da der Mieter letztlich das Risiko trägt u.U. die WB bei Auszug abzurüsten.
Wenn aber ein stabiles zufriedenes Mietverhältnis für beide Seiten vorliegt, sollte eine Installation nicht unmöglich sein. Meinerseits, habe ich einen gesonderten TG-Mietvertrag von meinem Vermieter bekommen um sich damit abzusichern, was aber inhaltlich für mich kein Problem darstellt. Ich wollte natürlich auch nicht darauf warten, bis der Diskussionsprozess bei meinem Vermieter für eine Ladelösung mit Powermanagement abgeschlossen ist, denn da ist der Mindset noch meilenweit von den unseren Notwendigkeiten entfernt.
Ehrlicherweise habe ich die konzeptionellen Installationsvorraussetzungen bzw. Leitungsführungen und Anschluss an meinen Wohnungszähler (Elektroraum) selbst erarbeitet, was es dem Installateur erheblich erleichtert hat und alle Fragen zu u.a. zu Kellerquerungen geklärt waren.