Wenn das Auto aber bei Genesis steht, bekommst Du doch für die Zeit der Reparatur über Genesis einen Ersatzwagen. Da sollten die 14 Tage eigentlich nicht gelten.
Und bei meinem Totalschaden hat die gegnerische Versicherung bei 9 Monaten Wartezeit eine Ausfallentschädigung von 5000,- gezahlt, also nicht nur 14 Tage Mietwagen. Das sollte sich ja aber mit der gegnerischen Versicherung und mit Genesis klären lassen.
Die Mietwagen Abdeckung über Genesis wäre mir am liebsten gewesen, hatte ich auch nachgefragt und diese Antwort erhalten:
„Leider können wir bei einem Haftpflichschaden keinen Leihwagen zur Verfügung stellen. Sie müssten dies ggf. über Ihre Anwältin der generischen Versicherung auf deren Kosten anfragen.“