Beiträge von fiction74

    Beispiel (nach CH Preisen)


    Unter Annahme, dass Genesis bisher 0.05 weniger an Ionity bezahlen musste und ab Januar den selben Preis bezahlt wie der Normalverbraucher ohne Abo. Vielleicht bezahlen sie ja nach wie vor weniger und berücksichtigen das - müssen aber nicht.


    Derzeit:

    Ionity Normalpreis: 0.79

    Annahme Genesis: 0.74

    Aborabatt: 0.20

    Preis/kwh: 0.54

    Subvention Genesis: 0.27

    Mein Preis: 0.27


    Ionity dynamisch

    Ionity aktuell Normal: 0.99

    Aborabatt: 0.20

    Preis/kwh: 0.79

    Subvention Genesis: 0.27

    Mein Preis: 0.52

    Wie kommt ihr darauf, dass Genesis ab Januar nur noch die Abogebühren übernimmt? Gemäss Abklärungen meines Studioleiters und meinen Unterlagen bietet Genesis weiterhin reduzierte, von Genesis subventionierte Tarife an. Die Subventionen werden lediglich nicht erhöht und wir müssen die Differenz übernehmen. Klar könnte Genesis die Subventionen runtersetzen aber werden sie nicht gänzlich streichen. Derzeit haben sie nach wie vor vorgesehen 27 Rappen (CH) zu übernehmen wie bis anhin. Das find ich schon ne Menge.

    und da im Punkt 3.1 gesagt wird, daß die Abo-Gebühr übernommen wird und man zum verlinkten Vorzugspreis fünf Jahre lang laden kann, sind wir hier in einem Graubereich

    Im Punkt 3.1 steht jedoch


    Eine aktuelle Preisübersicht des IONITY-Abonnementtarifs finden Sie hier: https://www.genesis.com/de/doc…ass_IONITY_pricing_DE.pdf.


    und nicht dass man zum verlinkten Vorzugspreis zu diesem fünf Jahre laden kann. Das ist meiner Meinung nach ziemlich eindeutig und lässt Preisänderungen zu. Da finde ich die Angaben von Genesis im Link von PeterM deutlich unklarer. Ich vermute die Geschäftsbedingungen sind rechtlich verbindlicher als die Website. Stellt sich dann aber die Frage, ob die Angaben auf der Website für den Kunden nach deutschem Recht nicht widerrechtlich sind.

    ch bin noch in der Phase, dass ich jemand bei Genesis suche, der das kompetent mit Berücksichtigung meiner Argumente mit mir diskutiert. Erst wenn die Phase des Abklärens mit Genesis vergeblich beendet sein sollte, werde ich überlegen, ob ich weiter gehe. Bisher hat mir gegenüber noch niemand von Genesis fachlich überzeugende Argumente angebracht. Die Standardantwort war völlig unzureichend.

    Ich hoffe, du hast entsprechende Printscreens bereits gemacht, denn ich gehe mal davon aus, dass Genesis die Tage auf deren Websites entsprechende Anpassungen vornehmen wird.

    Hier übrigens noch eine weitere Quelle. Die offizielle PR Mitteilung von Genesis.

    :D...den Hinweis auf den vereinfachten Abrechnungsprozess finde ich hingegen wieder lachhaft. Zumindest für uns CH-Kunden ist der Abrechnungsprozess ein Graus. Wir können weder mit Kreditkarte noch LSV bezahlen und müssen die IBAN händisch auf unserem Bankkonto mit einem Vermerk zur Rechnungsnummer (auch händisch) einzahlen. Wehe, ich mache da einen Fehler....ich kann nirgends einsehen, ob das Geld auch wirklich am richtigen Ort landet. Dass ich meine Bank in der App trotzdem angeben muss ist mir auch schleierhaft.

    Das stimmt halt nicht. Auch online wurde der länderspezifische fixe Preis promotet, z.B. hier.

    Im Bild "häufig gestellte Fragen" wird der Hinweis auf "aktuelle" Preise gemacht.


    Aber ich muss dir gerne rechte geben. Bei deinem Link zur deutschten Website wird keinerlei Hinweis zur Gültigkeitsdauer gemacht. Zusätzlich irritierend ist, dass es ja Fussnoten mit Zusatzhinweisen gibt, aber eben keine zur Gültigkeit. Wie in einem anderen Post bereits von mir erwähnt, freue ich mich natürlich über die Hartnäckigkeit anderer. Nur weil es sich für mich erledigt hat, muss das für andere nicht so sein und ich kann es noch mehr dank deinem Link verstehen. Was ich allerdings vermisse ist, dass sich bis anhin noch keiner hier darum bemüht hat, dies zur rechtlichen Abklärung bei einem Anwalt in Auftrag zu geben. Aber vielleicht ist da ja schon jemand dran oder aufgrund des Abwägens zwischen Aufwand und Ertrag wird darauf verzichtet.

    Wenn man denkt, dass man es bereits schriftlich hat, warum sollte man es sich doppelt schriftlich bestätigen lassen? Insbesondere wenn es eben kein KO-Kriterium ist? Nichtsdestotrotz hat man als Kunde/Verbraucher auch ein Recht darauf, dass zugesicherte NIcht-KO-Kriterien erfüllt werden.

    Eben, wenn man "denkt" oder davon "ausgeht". Daraus kann man doch nicht schlussfolgern, dass dem tatsächlich so ist. Es gibt einen grossen Unterschied zwischen Denken/Annehmen und Wissen. Genesis hat - abgesehen von einem separaten PDF Dokument - nirgends von einem Festpreis, sondern immer von einen reduzierten oder subventionierten Preis ohne dessen genauen Angaben geschrieben. Auch wenn mündliche Zusagen teilweise auch eine Rechtsgültigkeit haben, schlussendlich kann man meist nur das Schriftliche nachweisen. Genau wegen des PDF Dokuments ohne Hinweis auf "Preisänderungen vorbehalten" o.ä. bin ich selber aktiv geworden und habe nachgefragt - K.O. Kriterium hin oder her - ich wollte es einfach wissen. Vielleicht hilft es manchmal auch, dass man sich hinterher mal selber etwas eingestehen kann, daraus lernen und beim nächsten Kauf gewissen Fragen vorher nachzugehen, statt sich hinterher auf Annahmen zu berufen. Geht mir ja auch hin und wieder so und ich rege mich total auf und merke irgendwann, dass ich mich auch mal gerne über mich selber aufregen darf, kann und sollte.