Beiträge von michael23

    Genesis scheint auch mit nicht festangestellten GPAs zusammen zu arbeiten. Bei meinem steht ein "-ext" am Ende der Email Adresse. Das ist eine typische Endung für "Externe" Mitarbeiter. Die EMail Adressen müssen aufgrund der deutschen Gesetze entsprechend gekennzeichnet werden.


    Wie sieht das bei Euch aus?

    Warum so umständlich? Genesis tauscht Dir die SR auf GJR vor Auslieferung für einen Unkostenbeitrag von 90,-

    So wurde es hier schon geschrieben, und ein GPA in München hat das auch bestätigt.

    Bei mir steht es exakt so in der Bestellung.


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    Man sollte sich nicht immer an Vorschriften halten. Für den Notfall habe ich meine Notversorgung aus dem GV60 zumindest für Heizung u.s.w.

    Was jeder einzelne persönlich macht, ist seine Sache. Aber Genesis muss sich leider an die geltenden Gesetze und Vorschriften halten.


    Notstrom nur für die Heizung (nach vorheriger Netztrennung der Anlage) ist nichts anderes als V2L. Im Zweifelsfall muss man sich auch da an die Vorschriften halten, aber wer will das bei einer temporären Verbindung bei Stromausfall am Ende überprüfen. Aber auf die eigene Sicherheit sollte man schon achten.


    Bei V2G muss sich das Fahrzeug mit der Netzfrequenz synchronisieren und es erfolgt ggf. eine Einspeisung in das Netz. Dabei ist aber noch ein Problem zu klären: Das Fahrzeug kann nicht erkennen, wie viel Leistung Du selbst verbrauchst und sich entsprechend abregeln. Geplant war in Deutschland mal die Fahrzeugbatterien für eine Netzstabilisierung zu verwenden. Hierzu müsste es aber eine Kommunikation aus dem Netz in Richtung Fahrzeug geben (Netzbetreiber teilt mit, wie viel Leistung zur Stabilisierung aktuell benötigt wird). Ich bin gespannt, wann das allgemein in Deutschland freigegeben wird und welche Vorschriften zu beachten sind. Zumindest ist mir aktuell nicht bekannt, dass es eine der Standard Wallboxen überhaupt unterstützen würde. Einspeisung in eine Schukosteckdose ist auf jeden Fall ein no-Go in Deutschland (eine teuere Wieland-Steckdose ist dafür Pflicht und auch nur bis 600W erlaubt).


    Geltende Gesetze und Vorschrift sind meines Wissens auch der Grund dafür, dass es derzeit kein "Face Connect" in Deutschland gibt (Datenschutz / DSGVO wegen der permanenten Videoüberwachung des öffentlichen Raums).

    Ganz unmöglich scheint es in Deutschland nicht zu sein: :/


    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vehicle_to_Grid

    "Im Oktober 2018 erhielt der Nissan Leaf in einer Anlage des Energieversorgers Enervie als erstes Auto in Deutschland die Zulassung für die Rückspeisung von Primärregelleistung ins Stromnetz."

    Unmöglich ist es nicht, aber die Hürden, der Preis und der Aufwand sind in der Regel recht hoch. Eigentlich sollten die Energieversorger glücklich sein, wenn möglichst viele Kunden ihre Batterie-Kapazität zur Stabilisierung des Netzes zur Verfügung stellen. Die Realität sieht leider eher anders aus. Vielleicht ändert sich das diesen Winter, sollte es zu großflächigen Stromausfällen kommen.


    Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann kann der Nissan Leaf V2G nur per DC über CHAdeMO. Das erfordert eine relativ teure birektionale DC Wallbox (ab ca. € 4.000,- zzgl. Montage). Wenn diese Wallbox entsprechend angeschlossen, angemeldet und genehmigt wurde, dann kann das funktionieren. Der Preisunterschied zu einer normalen Wallbox ist aber schon recht hoch.


    Das scheint eine Pilotanlage bei einem Energieversorger zu sein. Da gelten leider ganz andere Regeln als für uns als normalem Nutzer. Wer sich mal näher mit der Installation einer neuen PV Anlage inkl. Speicher beschäftigt hat, wird wissen was ich meine. Die Vorschriften und der Schriftkram sind einfach absurd.

    Wenn ich mir den Regulierungswahnsinn in Deutschland ansehe, dann wird dass vermutlich daran scheitern.


    Die Auflagen für Photovoltaikanlagen sind abschreckend. Ein GV60 mit V2G ist aus Sicht des Netzbetreibers nicht anderes als eine PV mit 3,6kWp.


    Das wäre ähnlich wie eine sogenannte Balkon-Solar-Anlage. Darüber darf man aus "Sicherheitsgründen" maximal 600W und auch nur über eine spezielle Steckdose ins Hausnetz einspeisen. Das auch nur nach Anmeldung im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber. Dafür benötigt man dann einen geeigneten Stromzähler. Dieser muss eine Rücklaufsperre besitzen. Die Stromzähler werden allerdings gerade großflächig durch die Netzbetreiber getauscht. Meiner ist "demnächst" an der Reihe. Aktuell hat meiner noch keine Rücklaufsperre.


    In anderen Ländern sieht das ganz anders aus. Es würde mich nicht wundern, wenn es um Deutschland herum funktioniert und Fahrzeuge in Deutschland nicht oder nur eingeschränkt dafür freigeschaltet werden. Alternativ könnte es in Deutschland auch über eine "absurd" teure Wallbox mit entsprechender Absicherung, etc. erlaubt werden. Ich lasse mich aber gerne positiv überraschen.

    Sorry, ich hatte vergessen, dass das nur für bis zu einem Stichtag bestellten Fahrzeuge gültig ist (abhängig vom Modell, spätestens 30.6.2022). Es ist daher heute nicht mehr auf den Webseiten der Hersteller zu finden. Wer danach bestellt hat, muss damit rechnen, dass das Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig ausgeliefert wird und es keine Förderung gibt.


    Hyundai garantiert Umweltprämie auf Elektroautos und Plug-in-Hybride


    Für Kia finde ich es nicht (mehr).

    Wer hindert die Händler / Hersteller daran Verträge rückzudatieren? Quasi niemand.


    Anders wäre es gewesen, wenn man die Prämie vor Abschluss des Kaufvertrags (oder innerhalb von kurzer Zeit danach) hätten beantragen müssen (wie bei den meisten Förderungen aus Bundesmitteln üblich). Dann könnte man die Prämie auch für in 2023 oder 2024 zugelassene Fahrzeuge auszahlen.


    Das die verdoppelte Prämie (Innovationsprämie) nur bis Ende 2022 gezahlt werden soll, ist seit dem 31.12.2021 bekannt.


    Was die meisten vermutlich übersehen haben: Die Förderung endet, wenn keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen.


    Das Ganze ist eine Wette mit ungewissem Ausgang.


    Noch ist nicht beschlossen. Warten wir es ab.