Man sollte sich nicht immer an Vorschriften halten. Für den Notfall habe ich meine Notversorgung aus dem GV60 zumindest für Heizung u.s.w.
Was jeder einzelne persönlich macht, ist seine Sache. Aber Genesis muss sich leider an die geltenden Gesetze und Vorschriften halten.
Notstrom nur für die Heizung (nach vorheriger Netztrennung der Anlage) ist nichts anderes als V2L. Im Zweifelsfall muss man sich auch da an die Vorschriften halten, aber wer will das bei einer temporären Verbindung bei Stromausfall am Ende überprüfen. Aber auf die eigene Sicherheit sollte man schon achten.
Bei V2G muss sich das Fahrzeug mit der Netzfrequenz synchronisieren und es erfolgt ggf. eine Einspeisung in das Netz. Dabei ist aber noch ein Problem zu klären: Das Fahrzeug kann nicht erkennen, wie viel Leistung Du selbst verbrauchst und sich entsprechend abregeln. Geplant war in Deutschland mal die Fahrzeugbatterien für eine Netzstabilisierung zu verwenden. Hierzu müsste es aber eine Kommunikation aus dem Netz in Richtung Fahrzeug geben (Netzbetreiber teilt mit, wie viel Leistung zur Stabilisierung aktuell benötigt wird). Ich bin gespannt, wann das allgemein in Deutschland freigegeben wird und welche Vorschriften zu beachten sind. Zumindest ist mir aktuell nicht bekannt, dass es eine der Standard Wallboxen überhaupt unterstützen würde. Einspeisung in eine Schukosteckdose ist auf jeden Fall ein no-Go in Deutschland (eine teuere Wieland-Steckdose ist dafür Pflicht und auch nur bis 600W erlaubt).
Geltende Gesetze und Vorschrift sind meines Wissens auch der Grund dafür, dass es derzeit kein "Face Connect" in Deutschland gibt (Datenschutz / DSGVO wegen der permanenten Videoüberwachung des öffentlichen Raums).