AndreasvonderAlb : Ich schätze dein Engagement hier im Forum, aber bitte lies die Beiträge auch richtig. Und wenn die ABE jetzt ECE heißt, ändert das nichts an meiner Aussage. Da z. B. bei den meisten mir bekannten Autozubehörshops meist das Auswahlkriterium ABE vorhanden ist, bin ich nicht davon ausgegangen, dass ABE inzwischen falsch ist.
Jetzt ließ dir bitte das von mir hier eingefügte Zitat durch und sag noch einmal, dass ich behauptet habe, die AHK für einen GV60 eingetragen werden muß:
Eine Eintragung für eine AHK braucht man seit ungefähr 25 Jahren nicht mehr, wenn die AHK eine ABE hat und das Auto eine eingetragene Anhängelast. Der GV60 hat eine eingetragene Anhängelast ...
Das Thema Dänemark können wir gerne separat klären (hier gehe ich jetzt nicht mehr auf andere Fahrzeugmodell ein), da bist du leider auch im Irrtum - auch wenn Dänemark Mitglied in der EU ist.