Genau, Anwalt einschalten ist auf jeden Fall die erste wichtige Maßnahme!
Nur mal so, im Fall es zur Neuwagenentschädigung kommt. Es heißt doch immer zum Wiederbeschaffungswert.
Sollte der GV60 nun 6K teuerer geworden sein, sollte dafür doch die Versicherung aufkommen, oder?