In Zukunft vielleicht auch in Deutschland?
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Wer weis, was die alles ausdenken, um das Geld in die Kasse zu bekommen

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Nein.
Reine Elektroautos sind in Deutschland bei einer Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 für maximal zehn Jahre, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035, komplett von der KFZ-Steuer befreit.
Nach Ablauf der zehn Jahre oder ab 2036 berechnet sich die Steuer für E-Autos nach dem zulässigen Gesamtgewicht.
Ein 2.660 kg schwerer GV60 Sport plus kostet dann 80 Euro jährliche KFZ-Steuer.
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Das mit der Kfz Steuer hat doch nichts mit den fehlenden Einnahmen durch Treibstioff zu tun. Wenn man sieht, was aus den Steuereinnahmen beim tanken bezahlt wird und das es überlegungen gibt den Strom günstiger zu machen (Industie abwanderung), ist die Idee mit den gefahrenen Kilometern und damit Geld für den Staat zu generieren gar nicht so abwägig.
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Andreas....
Das steht heute geschrieben.
Was wird morgen geschrieben sein??
Die Politiker sind heutzutage nicht mehr Glaubenswert.

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Die gesetzlich festgelegte Steuerbefreiung ist keine Subvention die von heute auf morgen gestrichen werden kann.
So einfach ist es nicht von heute auf morgen Gesetze zu ändern bzw. zu kippen.
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) kann in Deutschland nicht kurzfristig gekippt werden. Ein Steuergesetz ist ein formelles Bundesgesetz und bleibt so lange vollumfänglich gültig, bis es entweder vom Deutschen Bundestag durch ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren geändert beziehungsweise aufgehoben wird, oder vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für verfassungswidrig erklärt wird. Beide Wege sind an strenge, zeitaufwendige Hürden gebunden.
Keine politische Willkür: Weder die Bundesregierung noch ein einzelner Minister können das Kraftfahrzeugsteuergesetz per Dekret oder Verordnung außer Kraft setzen. Gesetzesänderungen erfordern das reguläre Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung von Bundestag und Bundesrat, was in der Regel mehrere Monate dauert.
Gerichtsverfahren dauern Jahre: Sollte eine Klägerin oder ein Kläger die Kfz-Steuer für verfassungswidrig halten, führt der Weg über die Finanzgerichte und den Bundesfinanzhof bis zum Bundesverfassungsgericht. Solche Musterverfahren erstrecken sich fast immer über mehrere Jahre.
Also keine Angst dass wir hier englische Zustände bekommen. Es wird bei der "klassischen" KFZ-Steuer bleiben. Jedoch die Höhe der Steuer kann sich kurzfristig ändern.
Ich kann mich noch erinnern dass ich vor Jahren mal für meinen Subaru Forester (Benziner, Euro 3) Steuern nachzahlen musste, weil der Steuersatz rückwirkend erhöht wurde.