Zugeschneite oder Vereiste Frontscheinwerfer Abdeckungen sind ärgerlich aber die StVO schreibt dem Fahrzeugführenden vor, für eine angepasste Ausleuchtung der Fahrbahn zu sorgen.
Wenn ich mir keine Gedanken um die Bedienung und Verkehrstauglichkeit eines Fahrzeugs machen möchte nutze ich den ÖV.
Dann sorge du mal für eine „angepasste Ausleuchtung der Fahrbahn“, wenn du nachts im Schneegestöber von jetzt auf gleich gar nichts mehr siehst und erstmal halbwegs sicher zum Stehen kommen musst! Warst du unter solch widrigen Bedingungen überhaupt schonmal mit dem Auto unterwegs?
Und deinen reichlich hochnäsigen Hinweis zum Thema „sich (keine) Gedanken um Bedienung und Verkehrstauglichkeit machen“ kannst du dir gerne sparen.