USt bezieht sich immer aufs Lieferungs-/Leistungsdatum. Es geht also explizit darum, wann die Anlage bei dir installiert wird/wurde.
nein das stimmt für dieses Gesetz nicht.
hier eine Auszug:
..."Ab wann gilt die Regelung
Der Nullsteuersatz gilt ab dem 1. Januar 2023. Wird die Photovoltaikanlage nur gekauft, ohne dass der Verkäufer die Photovoltaikanlage auch zu installieren hat, kommt es darauf an, wann die Photovoltaikanlage vollständig geliefert ist. Hat der Verkäufer hingegen auch die Photovoltaikanlage zu installieren, ist entscheidend, wann die Anlage vollständig installiert ist.
....wie gesagt, laut Gesetz ist entscheidend wenn die Anlage in Betrieb geht. Wie gesagt ich finde es klasse.