Alles anzeigenDas ist doch exakt das was ich sagte?
Wird die Anlage nicht installiert gilt das Lieferdatum ("wann die Photovoltaikanlage vollständig geliefert ist").
Wird die Anlage installiert gilt das Installations-, also Leistungsdatum ("wann die Anlage vollständig installiert ist")
Das einzige, was ich hier als Unterschied erkennen kann, ist dass scheinbar teilweise Lieferung über einzelne Posten und damit zusammenhängende USt direkt ausgeschlossen wird und nur vollständige Lieferung/Leistung zählt.
Das hätte der Rechnungssteller aber auch selbst erledigen können, indem er die ganze Anlage bzw. die ganze Installation als einen Posten ausweist und nicht in einzelne Posten aufgliedert, die teilweise früher kamen.
.....bei den meisten wie auch bei mir, werden in der Regel immer Abschlagszahlungen gestellt.....aber wie gesagt Abzug/Verrechnung der Umsatzsteuer mit der letzten Zahlung wenn in Betriebsame in 2023 bei mir, da erst 12 von 40 Modulen installiert wurden, und der Rest noch fehlt.