Beiträge von AndreasvonderAlb

    Die, die ich 2023 beim Kauf erhalten habe. Dort steht nix von einer zeitlichen Begrenzung. Der einzige Punkt, an dem die 12V-Batterie überhaupt erwähnt wird, ist dieser hier (in der Liste der Ausschlüsse und Einschränkungen):

    Steht bei mir auch unter der Rubrik

    V. Was deckt dIe GenesIs GarantIe nIcht ab?

    auf Seite 5.


    Aber du müsstest auch die Rubrik

    VIII. EINGESCHRÄNKTE TEILEGARANTIE

    auf Seite 6 haben.


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    Auf der letzten Seite müsste ganz unten der Stand der Bedingungen (14. Juli 2022) stehen. An den Garantiebedingungen hat sich seitdem nichts geändert.

    Ich kenne auch kein Fabrikat das längere Garantie für die Starterbatterie gibt als 24 Monate. Da sind alle gleich.

    ....... dass die 12V-Batterie nach 2 Jahren nicht mehr unter die Garantie fallen würde. Wenngleich das nach den mir vorliegenden Garantiebedingungen gar nicht stimmt, will man mir jetzt 750 Euronen für den Tausch der 12V-Batterie abknöpfen. Unverschämtheit!

    Welche Garantiebedingungen liegen dir denn vor?


    Lt. den Garantiebedingungen mit Stand vom 14.7.2022 Seite 6 unterliegt die 12V-Batterie der eingeschränkten Teilegarantie und die beläuft sich auf 24 Monate/ohne Kilometerbegrenzung.

    Soweit hat die Werkstatt recht, aber 750,- € für den Tausch einer Starterbatterie zu verlangen grenzt meiner Meinung nach schon an Wucher.

    ...., dass der TÜV sowas gerne ablehnt: "schlechtes Tragbild".

    zu Recht. Du bremst zu wenig mit dem Bremspedal. Das sieht man auch an den vorderen Scheiben. Die sollten eigentlich blank sein.

    Schalte das iPedal aus und gehe eine zeitlang auf Recu 0. Mache mehrere stärkere und lange Bremsvorgänge aus hohen Geschwindigkeiten und nutze ab und zu auch mal die Notbremse an den Hinterrädern (s.o.).

    Vielleicht bekommst du die Scheiben einigermaßen wieder blank. Hinten werden ein paar Riefen bleiben aber das ist für den TÜV dann nicht so gravierend.

    1. ..... während der Fahrt ein paarmal am Handbremshebel gezogen und das Tragbild war wieder gut.
      Geht natürlich nicht bei unserer Genesis.
    2. Die Ursache der Riefen auf der Bremsscheibe (Bild 2) kommt meistens von eingeklemmten Fremdkörpern (Stein, Split) zwischen Belag und Bremsscheibe.


    1. Doch, geht.
      Die Feststellbremse ist auch gleichzeitig eine Notbremse die auf die Hinterräder wirkt. Dazu einfach am Hebel der Feststellbremse ziehen und festhalten.
      Ich bremse so regelmäßig die hinteren Bremsscheiben vom Flugrost frei.
      Dazu das Fahrzeug auf eine hohe Geschwindigkeit ( >100 km/h) beschleunigen und den Hebel ziehen. Der Vortrieb wird unterbrochen (kein gasgeben mehr möglich), die Bremsbeläge packen an den Hinterrädern zu und bremsen das Fahrzeug kräftig ab und man hört dauerhaft ein Warnsignal.
      Sobald man den Hebel loslässt ist alles wieder normal. Und keine Angst, da geht nichts kaputt.
    2. Das kommt nicht von eingeklemmten Fremdkörpern sondern vom Rost der sich auf den Scheiben bildet. Der Anpressdruck der Bremsbeläge an den Bremsscheiben ist hinten deutlich niedriger als vorne. Dadurch kann der Rost die Beläge stärker abreiben und das bewirkt dass dann die Beläge an diesen Stellen die Scheiben weniger blank reiben können und es bilden sich Streifen auf den Scheiben.
      Hier hilft, wie oben beschrieben, die hinteren Bremsen ab und zu kräftig frei zu bremsen. Jedoch ganz von diesen Streifen lassen sich die Scheiben nicht mehr beseitigen, aber deutlich mindern und der TÜV hat wenig auszusetzen.


    Ratschlag: schaltet die One-Pedal-Rekuperation aus und benutzt mehr das Bremspedal.

    Hab jetzt ein Angebot bzgl. Vertragsverlängerung für weitere 24 Monate von Santander bekommen.

    Ist also entgegen der Aussage meines GPA problemlos möglich den Vertrag zu verlängern.

    Tja, jetzt bin ich allerdings am überlegen ob ich den "alten" GV60 weiter lease oder einen Neuwagen einer anderen Marke lease.

    Ich liebäugle mit dem Smart #5. Für das Fahrzeug spricht eine elektrische AHK und ein dichtes Händlernetz. Es gibt mehrere Servicestationen (Mercedeshändler) im Umkreis von 30 km.

    Das sind die gemeinen Fallen solcher Parkplätze.

    Das parken auf diesem Parkgelände ist unabhängig davon ob du auf einem Parkplatz mit oder ohne einer Ladestation stehst.

    Du darfst auf diesem Gelände nicht mehr als zwei Stunden am Stück stehen. Egal ob du lädst oder nicht.

    Das hat nichts mit Ladezeiten und/oder Blockiergebühren von EnBW zu tun.


    Du hättest nicht nur den Ladevorgang unterbrechen sondern auch das Gelände verlassen sollen. Das hätte den Parkvorgang beendet (Videoerkennung).

    Danach kannst du ein wenig später wieder aufs Gelände (neuer Parkvorgang) und neu laden.