Beiträge von michael23

    Generell gilt, dass jedes Laden den Akku altern lässt. Das ist aber normal und lässt sich nicht vermeiden. Sehr hohe Ströme beschleunigen diesen Prozess. Ein gutes Batterie Management System mit aktiver Kühlung/Heizung kann diesen Prozess aber auch beim Schnellladen in Grenzen halten. Ich weiß nicht ab wann man offiziell von Schnellladen spricht, aber 0,5C bis 1C sind unkritisch für den Akku. Ob extrem langsames laden den Akku ebenfalls altern lässt, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Mit weniger als 1,4kW lässt sich der GV60 aber nicht laden (6A auf einer Phase - minimaler Ladestrom beträgt bei CCS Typ 2 Anschlüssen).


    An einer normalen Wallbox lädt der GV60 mit max. 11kW. Das ist bei der Akkukapazität des GV60 mit 87,4kWh kein Schnellladen. An einer DC Schnellladesäule lädt der GV60 maximal mit fast 3C. An einer 11kW AC Wallbox sind es ca. 1/8C (11kW/87,4kW). Mit dem Notfallladekabel sind es bei 13A ca. 1/30C (0,033C).


    Das Notladekabel ist für den Notfall gedacht, da eine Schukosteckdose nicht für den dauerhaften Betrieb mit so hoher Leistung ausgelegt ist. Aus diesem Grund erfolgt auch eine Überwachung der Temperatur des Schukosteckers. Mit mehr als 10A wurde ich eine Schukosteckdose auch eines Markenherstellers nicht über längere Zeit betreiben wollen. Das Notladekabel lädt mit nur einer Phase. Während des Lades laufen eine Reihe von Boardsystemen des GV60 und verbrauchen Strom. Der Anteil der Verlustleistung ist dadurch entsprechend höher.


    Mobile Wallboxen bieten das Laden mit 1 bis 3 Phasen an. Dabei können häufig auch andere Steckertypen (z.B. CEE) genutzt werden. Das Prinzip ist beim AC-Laden aber immer das gleiche (Notladekabel/Ladeziegel, mobile AC Wallbox, AC Wallbox und AC Ladesäule). Es wird der Wechselstrom an das Fahrzeug weitergeleitet und der/die Wechselrichter im Fahrzeug laden damit den Akku. Über die "Kommunikationsleitung" wird die maximale Stromstärke/Ladeleistung mitgeteilt. Mobile Wallboxen mit unterschiedlichen Steck-Adaptern bieten eine hohe Flexibilität beim Anschluss an das Stromnetz (Stecker für verschiedene europäische Haushaltssteckdosen, 1-/3-Phasen CEE mit 16A/32A, Typ 2, etc.).


    Eine CEE Steckdose (1 oder 3 Phasen) ist für einen Dauerstrom von 16A bzw. 32A ausgelegt. Ich nutze aktuell regelmäßig einen Juice Booster (mobile Wallbox) mit 3 Phasen CEE Stecker an einer 32A Steckdose. Das funktioniert ganz normal wie an meiner 11kW Wallbox, die für das Laden in der Garage für den GV60 etwas ungünstig montiert ist (Kabel zu kurz). Für mich ist das eine Übergangslösung, bis die neue Wallbox in der Garage angeschlossen wurde. Mich nervt das Hantieren mit den Kabeln der mobilen Lösung. Für mich ist auch der Juice Booster nur eine Not-Lösung.

    Habe die Mail von EnBW heute auch bekommen. Die waren sowieso nur Plan B, aber es zeigt mal wieder, was falsch läuft in DE… Ich warte jetzt mal ab, was der ADAC ab 1.8. macht.

    Ärgerlich ist auch, daß Roaming Preise flexibel werden. Da kann man zur Säule fahren und muß dann noch in der App nachsehen, was es denn kosten würde. Tankstellen müssen per Gesetz die Preise sichtbar spätestens bei Einfahrt auf das Gelände anzeigen. Wieso auch nicht E-Betreiber?

    Weil den Ladestromanbietern das vom Gesetz her in DE so erlaubt wurde. Vermutlich waren die Lobbyisten hier sehr erfolgreich.


    Preisangabenverordnung:

    § 14 Elektrizität, Gas, Fernwärme und Wasser

    (1) Wer als Unternehmer Verbrauchern Elektrizität, Gas, Fernwärme oder Wasser leitungsgebunden anbietet oder als Anbieter dieser Waren gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat den Arbeits- oder Mengenpreis im Angebot oder in der Werbung anzugeben.
    (2) Wer an einem öffentlich zugänglichen Ladepunkt Verbrauchern das punktuelle Aufladen von elektrisch betriebenen Fahrzeugen nach der Ladesäulenverordnung anbietet, hat beim Einsatz eines für das punktuelle Aufladen vorgesehenen Bezahlverfahrens den für den jeweiligen Ladepunkt geltenden Arbeitspreis an dem Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe anzugeben. Die Preisangabe hat mindestens zu erfolgen mittel

    1.eines Aufdrucks, Aufklebers oder Preisaushangs,
    2. einer Anzeige auf einem Display des Ladepunktes oder
    3. einer registrierungsfreien und kostenlosen mobilen Webseite oder Abrufoption für eine Anzeige auf dem Display eines mobilen Endgerätes, auf die am Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe hingewiesen wird.
    Wird für das punktuelle Aufladen von Verbrauchern ein webbasiertes System verwendet, so hat der Anbieter den Arbeitspreis für das punktuelle Laden über dieses webbasierte System spätestens vor dem Start des Ladevorgangs anzugeben.

    (3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 zusätzlich leistungsabhängige oder nicht verbrauchsabhängige Preise fordert, hat diese vollständig in unmittelbarer Nähe der Angabe des Arbeits- oder Mengenpreises oder des Ladepunktes anzugeben.
    (4) Als Mengeneinheit ist für die Angabe des Arbeitspreises bei Elektrizität, Gas und Fernwärme 1 Kilowattstunde und für die Angabe des Mengenpreises bei Wasser 1 Kubikmeter zu verwenden.

    Doch bei den Ladesäulenanbietern? Jeder wartet jeder bis einer (grundlos) aufschlägt. Alle andern freuen sich und ziehen nach. Somit ist es keine Preisabsprache! Da es doch einige Anbieter sind, ist es auch kein Kartell. Auch hier ist alles, wie immer legal! Der Markt wird es auch hier regeln. In einem, zwei oder erst fünf Jahren, wenn überhaupt?

    Hier geht es um EnBW. EnBW selbst hat die Preise an den eigenen Ladesäulen nicht erhöht und in einem Fall sogar gesenkt. EnBW gibt die geänderten Preise der Roaming Partner an den Kunden weiter. Das ist ärgerlich, aber für mich verständlich.

    Leider wollen am Strom alle etwas verdienen und die Anbieter können/wollen es nicht subventionieren. Ich hätte auch gerne den gleichen Preis wie zu Hause, aber das wird für die meiste Zeit ein Wunschtraum sein.


    Bei 70ct/kWh rechnet sich ein E-Auto in der Regel nicht wirklich. Bei 25kWh/100km macht das EUR 17,50 pro 100km. Da ist ein Verbrenner häufig soar günstiger. Solange dies der Fall ist, wird es schwer werden mit dem Verkauf von E-Autos für die breite Masse.


    So eine Ladesäule verursacht Kosten. Diese werden anteilig auf den Strompreis umgelegt.

    • Das Gelände für den Ladepark muss in der Regel monatlich gemietet/gepachtet werden
    • Eine DC Säule inkl. Infrastruktur ist in der Anschaffung sehr teuer und muss sich über die Zeit amortisieren
    • Regelmäßige Wartung. Reinigung des Platzes und Behebung von Vandalismusschäden verursacht Kosten
    • Der Betrieb der Abrechnungsinfrastuktur ist nicht umsonst.
    • Die normalen Strom- und Netzentgelte sind auch von den Ladeparks zu bezahlen.

    Der Preis wird eher weiter steigen, da die Netzentgelte noch weiter steigen werden.


    Sobald der Anteil der E-Autos zunimmt, müssen die Mindereinnahmen bei der Mineralölsteuer ausgeglichen werden. Mal sehen welche neue Steuer da auf die Autofahrer zukommt.

    EnBW reagiert vermutlich nur auf die Roaming-Preiserhöhungen einzelner anderer Anbieter. EnBW ist ein Wirtschaftsunternehmen und muss Gewinn erwirtschaften. EnBW will andere Anbieter nicht auch noch subventionieren.


    Die Preise an den eigenen Ladesäulen bleiben gleich bzw. sinken im mobility+S Tarif sogar geringfügig. Gleichzeitig gibt es immer mehr EnBW eigene Ladesäulen. In unserer 25.000 Einwohner Gemeinde sind in den letzten Monaten 2 Standorte mit 2 x 350kW + 1 x 150kW dazu gekommen.

    Bei ungeklärten technischen Unfallursachen den Hersteller zu Rate zu ziehen war schon immer eine super Idee :) Der wird mit Sicherheit erkennen, dass es sich NICHT um einen Produktfehler gehandelt hat.

    Was jeder bei einem Fahrzeug eines chinesischen Herstellers beachten sollte: Die gesammelten Daten werden in China ausgewertet. Ich möchte gar nicht wissen, welche Kamera Bilder da alles übertragen werden. Bei Herstellern aus anderen nicht EU Ländern ist es vermutlich auch nicht so viel besser. Bei Genesis gehen sämtliche (Navi-)Daten nach Südkorea. Ob das alles streng DSGVO konform erfolgt?

    Zumindest bei meinem GV60 gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung im Valet Mode. Man kann nur die Benachrichtigung beim Überschreiten einer definierten Geschwindigkeit konfigurieren.


    Die Werkstatt und damit vermutlich auch der Fahrer können den Valet Mode über OBD problemlos deaktivieren. Beim GV60 aber nicht wirklich notwendig, da dieser keine Einschränkungen bietet.


    Generell gilt:

    • Ausweispapiere und Führerschein des Abholers zeigen lassen und besser noch eine Kopie/Foto anfertigen. Die KFZ-Versicherung verlangt das man sich vergewissert, dass der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
    • Übergabeprotokoll mit Vermerk des Zustands (z.B. ohne Beschädigungen) und Datum/Uhrzeit unterschreiben lassen.

    Wenn Du nichts möchtest, dass Dein Fahrzeug schneller als 130km/h bewegt wird, dann dies dem Fahrer am Besten schriftlich mitteilen.