Beiträge von michael23

    Habe die Mail von EnBW heute auch bekommen. Die waren sowieso nur Plan B, aber es zeigt mal wieder, was falsch läuft in DE… Ich warte jetzt mal ab, was der ADAC ab 1.8. macht.

    Ärgerlich ist auch, daß Roaming Preise flexibel werden. Da kann man zur Säule fahren und muß dann noch in der App nachsehen, was es denn kosten würde. Tankstellen müssen per Gesetz die Preise sichtbar spätestens bei Einfahrt auf das Gelände anzeigen. Wieso auch nicht E-Betreiber?

    Weil den Ladestromanbietern das vom Gesetz her in DE so erlaubt wurde. Vermutlich waren die Lobbyisten hier sehr erfolgreich.


    Preisangabenverordnung:

    § 14 Elektrizität, Gas, Fernwärme und Wasser

    (1) Wer als Unternehmer Verbrauchern Elektrizität, Gas, Fernwärme oder Wasser leitungsgebunden anbietet oder als Anbieter dieser Waren gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat den Arbeits- oder Mengenpreis im Angebot oder in der Werbung anzugeben.
    (2) Wer an einem öffentlich zugänglichen Ladepunkt Verbrauchern das punktuelle Aufladen von elektrisch betriebenen Fahrzeugen nach der Ladesäulenverordnung anbietet, hat beim Einsatz eines für das punktuelle Aufladen vorgesehenen Bezahlverfahrens den für den jeweiligen Ladepunkt geltenden Arbeitspreis an dem Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe anzugeben. Die Preisangabe hat mindestens zu erfolgen mittel

    1.eines Aufdrucks, Aufklebers oder Preisaushangs,
    2. einer Anzeige auf einem Display des Ladepunktes oder
    3. einer registrierungsfreien und kostenlosen mobilen Webseite oder Abrufoption für eine Anzeige auf dem Display eines mobilen Endgerätes, auf die am Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe hingewiesen wird.
    Wird für das punktuelle Aufladen von Verbrauchern ein webbasiertes System verwendet, so hat der Anbieter den Arbeitspreis für das punktuelle Laden über dieses webbasierte System spätestens vor dem Start des Ladevorgangs anzugeben.

    (3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 zusätzlich leistungsabhängige oder nicht verbrauchsabhängige Preise fordert, hat diese vollständig in unmittelbarer Nähe der Angabe des Arbeits- oder Mengenpreises oder des Ladepunktes anzugeben.
    (4) Als Mengeneinheit ist für die Angabe des Arbeitspreises bei Elektrizität, Gas und Fernwärme 1 Kilowattstunde und für die Angabe des Mengenpreises bei Wasser 1 Kubikmeter zu verwenden.

    Doch bei den Ladesäulenanbietern? Jeder wartet jeder bis einer (grundlos) aufschlägt. Alle andern freuen sich und ziehen nach. Somit ist es keine Preisabsprache! Da es doch einige Anbieter sind, ist es auch kein Kartell. Auch hier ist alles, wie immer legal! Der Markt wird es auch hier regeln. In einem, zwei oder erst fünf Jahren, wenn überhaupt?

    Hier geht es um EnBW. EnBW selbst hat die Preise an den eigenen Ladesäulen nicht erhöht und in einem Fall sogar gesenkt. EnBW gibt die geänderten Preise der Roaming Partner an den Kunden weiter. Das ist ärgerlich, aber für mich verständlich.

    Leider wollen am Strom alle etwas verdienen und die Anbieter können/wollen es nicht subventionieren. Ich hätte auch gerne den gleichen Preis wie zu Hause, aber das wird für die meiste Zeit ein Wunschtraum sein.


    Bei 70ct/kWh rechnet sich ein E-Auto in der Regel nicht wirklich. Bei 25kWh/100km macht das EUR 17,50 pro 100km. Da ist ein Verbrenner häufig soar günstiger. Solange dies der Fall ist, wird es schwer werden mit dem Verkauf von E-Autos für die breite Masse.


    So eine Ladesäule verursacht Kosten. Diese werden anteilig auf den Strompreis umgelegt.

    • Das Gelände für den Ladepark muss in der Regel monatlich gemietet/gepachtet werden
    • Eine DC Säule inkl. Infrastruktur ist in der Anschaffung sehr teuer und muss sich über die Zeit amortisieren
    • Regelmäßige Wartung. Reinigung des Platzes und Behebung von Vandalismusschäden verursacht Kosten
    • Der Betrieb der Abrechnungsinfrastuktur ist nicht umsonst.
    • Die normalen Strom- und Netzentgelte sind auch von den Ladeparks zu bezahlen.

    Der Preis wird eher weiter steigen, da die Netzentgelte noch weiter steigen werden.


    Sobald der Anteil der E-Autos zunimmt, müssen die Mindereinnahmen bei der Mineralölsteuer ausgeglichen werden. Mal sehen welche neue Steuer da auf die Autofahrer zukommt.

    EnBW reagiert vermutlich nur auf die Roaming-Preiserhöhungen einzelner anderer Anbieter. EnBW ist ein Wirtschaftsunternehmen und muss Gewinn erwirtschaften. EnBW will andere Anbieter nicht auch noch subventionieren.


    Die Preise an den eigenen Ladesäulen bleiben gleich bzw. sinken im mobility+S Tarif sogar geringfügig. Gleichzeitig gibt es immer mehr EnBW eigene Ladesäulen. In unserer 25.000 Einwohner Gemeinde sind in den letzten Monaten 2 Standorte mit 2 x 350kW + 1 x 150kW dazu gekommen.

    Bei ungeklärten technischen Unfallursachen den Hersteller zu Rate zu ziehen war schon immer eine super Idee :) Der wird mit Sicherheit erkennen, dass es sich NICHT um einen Produktfehler gehandelt hat.

    Was jeder bei einem Fahrzeug eines chinesischen Herstellers beachten sollte: Die gesammelten Daten werden in China ausgewertet. Ich möchte gar nicht wissen, welche Kamera Bilder da alles übertragen werden. Bei Herstellern aus anderen nicht EU Ländern ist es vermutlich auch nicht so viel besser. Bei Genesis gehen sämtliche (Navi-)Daten nach Südkorea. Ob das alles streng DSGVO konform erfolgt?

    Zumindest bei meinem GV60 gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung im Valet Mode. Man kann nur die Benachrichtigung beim Überschreiten einer definierten Geschwindigkeit konfigurieren.


    Die Werkstatt und damit vermutlich auch der Fahrer können den Valet Mode über OBD problemlos deaktivieren. Beim GV60 aber nicht wirklich notwendig, da dieser keine Einschränkungen bietet.


    Generell gilt:

    • Ausweispapiere und Führerschein des Abholers zeigen lassen und besser noch eine Kopie/Foto anfertigen. Die KFZ-Versicherung verlangt das man sich vergewissert, dass der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
    • Übergabeprotokoll mit Vermerk des Zustands (z.B. ohne Beschädigungen) und Datum/Uhrzeit unterschreiben lassen.

    Wenn Du nichts möchtest, dass Dein Fahrzeug schneller als 130km/h bewegt wird, dann dies dem Fahrer am Besten schriftlich mitteilen.

    Den Zeekr 001 gibt es mit NCM und LFP Akkus. Die Variante mit LFP Akkus von CATL und der hohen Ladeleistung ist sehr neu. Unwahrscheinlich, dass das Brandvideo diese Variante zeigt. Die Brandgefahr von LFP Zellen ist deutlich geringer.


    Wobei die angegebene Ladeleistung in DE aktuell an HPCs nicht erreicht werden kann. Zumindest ist mir kein öffentlicher HPC in DE mit mehr als 300kW/350kW bekannt. In China geht es auch nur am eigenen 600kW HPC. Aber laut dem Bericht soll die Variante mit den LFP Zellen und der hohen Ladeleistung aktuell (noch) nicht in DE angeboten werden.


    Aktuell kommt mir kein E-Auto eines chinesischen Herstellers vor die Tür. Denen fehlt noch ein wenig Erfahrung in vielen Dingen. Mal sehen, wie sich das in den nächsten Jahren so entwickelt. Die Japaner und Koreaner haben auch viele Jahre benötigt um zu den etablierten Herstellern aufschliessen zu können. Heute ist es einfacher, da deutlich mehr Teile von externen Zulieferern bezogen werden als früher.