Also der Antrag muss auf jeden Fall dieses Jahr gestellt werden. Es geht darum, ob noch eine Rechnung (zus. zu Zulassung und Vertrag) nachgereicht werden kann.
Hier z,B. steht auch, dass der Kaufvertrag reichen würde.
Das Verfahren hat sich in den letzten Jahren mehrfach geändert. 2020 waren noch deutlich mehr Dokumente erforderlich. Verbindlich ist nur, was die BAFA aktuell bei einem Privatkauf während der Antragstellung anfordert. Ich habe meinen Antrag am 6.12. gestellt.
Ich musste nur die Rechnung (kein Kaufvertrag, keine Zulassungsbescheinigung, etc.) hochladen. Das Formular für die wahrheitsgemäßen Angaben entfiel bei mir ebenfalls, da ich mich über eine entsprechende ID angemeldet habe. Ohne die erforderlichen Anhänge habe ich nicht versucht den Antrag einzureichen. Nach dem Absenden habe ich jetzt keine Möglichkeit mehr Angaben zu ändern oder Dokumente hinzu zufügen.
Ich wäre bei dem Thema sehr vorsichtig. Wurde ein Antrag für eine VIN einmal abgelehnt (z.B. wegen fehlender oder falscher Dokumente), ist diese VIN gesperrt.