Du schreibst einem Privat-Verein wie dem TÜV (der in Deutschland neben DEKRA, GTÜ und wie sie alle heißen halt auch "hoheitliche" Aufgaben erledigt) viel zu viel Mitspracherecht für den Europäischen WIrtschaftsraum zu. Mag sein, dass der ein oder andere Prüfingenieur die Bedeutung seines Vereins hin und wieder mal überbewertet, aber über das geltende Produkthaftungsgesetz dürfen sie sich nicht hinwegsetzen.
Bei der Herstellerfreigabe handelt es sich um eine nachträgiche Ergänzung zum COC-Papier. Dies bezieht sich auf die EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs GV60 (unabhängig der "Variante").
Vermutung: der Nachtrag wird (wahrscheinlich) nicht automatisch für ein "abgeschlossenes" Modelljahr in irgendwelchen Datenbanken erfolgen, da die nun zusätzlich erlaubten Hersteller-Felgen nie Bestandteil der ursprünglichen Typgenehmigung zum Austellungszeitpunkt waren.
und hier der Scan: