Beiträge von Katzenbaendiger

    ... sind in der Regel recht bescheiden....

    Da habe ich mit meinem GV60 Sport+ in 🇨🇭 , erfreulicherweise gegen "diese Regel" verstossende Erfahrungen machen dürfen:

    • Bei falsch geliefertem Fahrzeug, bis zum Auffinden des richtigen Fahrzeugs, 6 Wochen GV60 Sport+ (Neuwagen) inkl. aller km (es waren 8'000)
    • Nach Panne (am WE) Heim Transport und Verzicht meinerseits auf Ersatz Fahrzeug, da mit eigenem Alternativ Fahrzeug die geplante Ferienreise deutlich bequemer als mit dem am WE verfügbaren Kleinwagen möglich war. Nach Rückkehr aus den Ferien, 1 Woche G70, nach Wunsch nach BEV, 2 Wochen GV60 Sport +
    • Für Werkstatt Aufenthalt zum Tausch eines Aussen Spiegels - 2 Tage GV70

    Aber sicherlich spielt die kurze Distanz zum Studio und der Werkstatt hier auch eine Rolle sowie das partnerschaftliche Verhältnis zum GTA/GPA 😏👍

    Genesis leitet keine Daten weiter? Da bin ich nicht so sicher.

    Genesis muss bei Nichtdurführung einer sicherheitsrelevanten Reparatur innerhalb der gegebenen Frist dies dem KBA melden! Ist dem nicht so, wäre dies eine grobe Sicherheitslücke.

    Hast du mir dazu bitte eine Quellenangabe?

    Die von mir oben genannten Quelle schreiben dazu:

    "Am Ende einer Rückrufaktion meldet das Kraftfahrt-Bundesamt die nicht reparierten Fahrzeuge an die Zulassungsbehörden."


    Einzig bei:

    "Nicht zustellbare(n) Schreiben sendet der produktverantwortliche Wirtschaftsakteur" (also Genesis die nicht zustellbar ein Schreiben "an das KBA, ... damit die hierfür vorgesehenen Korrekturverfahren eingeleitet werden."


    Was ist sicherer als die Stilllegung eines nicht gemäss Rückrufaktion behandelten Fahrzeugs?

    In 🇨🇭 sind 2 Sätze Wischer inklusive:

    Die Wartungs- und Inspektionsleistungen umfassen alle planmässigen Service- und Wartungsarbeiten, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs aufgeführt sind, insbesondere:

    • Motoröl- und Ölfilterwechsel (inklusive Öl)

    • Luftfilterwechsel

    • Wechsel des Kraftstofffilters

    • Wechsel des Innenraumluftfilters • Wechsel der Bremsflüssigkeit (inklusive Bremsflüssigkeit)

    • Wechsel der eCall-Batterie

    Wechsel der Wischerblätter (bis maximal zwei Sätze)

    • sämtliche Arbeiten gemäss Serviceplan

    Tja, bei mir wurde eine Maßnahme durchgeführt.

    Aufgrund der überragenden Kommunikationsfähigkeit von Genesis weiß ich aber nicht was gemacht wurde.

    Vielleicht haben die versucht Zündkerzen zu wechseln….

    Darfst du auch gerne bei den möglichen Umfrage Antworten so eintragen, es gibt aktuell 3 Teilnehmende an der Umfrage mit dem gleichen Schicksal. 😏

    Die Wogen zu diesem Thema gehen ja wieder recht hoch und so sehr ich Verständnis für Verärgerung über eine schleppende Abwicklung der Aktion (keine E-Mail Beantwortung, keine Rückrufe der GPA/GTA), keine Terminvereinbarung, etc.) verstehe würde, sollten doch immer die Fakten berücksichtigt bleiben, denn die Emotionen, Anschuldigungen, Annahmen und nicht auf Tatsachen basierende Ansprüche führen nicht zur Lösung des Problems, bzw, sind Systemimmanent. Auf den 23 Seiten dieses Threads habe ich lesen können, dass seit Juni, mehrheitlich Termine vereinbart werden konnte und eine der Massnahmen im Rahmen der definierten Abhilfe umgesetzt wurde.

    Es ist ein legitimes Mittel, die Halter auch ein 2. Mal anzuschreiben, denn ein Massenversand an alle betroffenen Halter (nach Auskunft KBA 1477) erreicht auch die, die sich bisher nicht um einen Servicetermin gekümmert haben. Zu derartigen Massnahmen ist der Hersteller verpflichtet. Wer die Aktion hat durchführen lassen oder einen Termin vereinbart, ist seiner Pflicht als Halter nachgekommen und kann das Schreiben ignorieren. Und keine Angst, Genesis leitet keine Daten an das KBA weiter, sondern umgekehrt ;) , insofern sind die früheren Schreiben und das von jetzt identisch - ist ja auch die gleiche Rückrufaktion.

    Der Hinweis auf die nicht Ausschliessbarkeit von Personenschäden (nur bei Nichtbeachtung von Warnungen im Kombiinstrument und folgendem plötzlichen Stillstand) ist ein probates Mittel um die "awareness" der angeschriebenen Kunden zu erhöhen, denn nach einem Anschreiben betr. überwachtem Rückruf ist der Halter als nächster in der Pflicht. Das Schreiben lehnt sich auch sehr nahe an den vom KBA empfohlenen Musterbrief an.

    Das Vorgehen zur Beseitigung der Rückruf Grundes ist auch nach wie vor das gleiche:

    Maßnahme: Prüfen, ob die Warnleuchte leuchtet. Wenn die Warnleuchte nicht leuchtet, wird die ICCU-Software aktualisiert. Wenn die Warnleuchte leuchtet, wird der DTC geprüft und die ICCU, sowie die Sicherung ersetzt.

    Es muss also niemand der bei der schon in der Werkstatt war, nochmals dorthin. Wer noch keinen Termin vereinbart hat sollte unbedingt die angegebene +49 800 000 3476 anrufen, denn weder GPA/GTA oder die Servicehotline sind für die Koordination der Abwicklung zuständig. Der Nachweis über das erledigen der Massnahmen der Rückruf Aktion sind beim KBA hinterlegt. Wenn nicht käme ja zunächst die Androhung der Stilllegung, bis es dann weitere Schritte geht.

    Quellen:

    https://www.kba-online.de

    https://www.auto-motor-und-spo…so-reagieren-sie-richtig/

    https://www.kba-online.de/gpsg…bapp/auskunftlisteServlet

    Kraftfahrt-Bundesamt - Marktüberwachung - Kodex zur Durchführung von Rückrufaktionen




    ... aber endlich mal ein grundehrliches Video über Elektromobilität, deren Alltagstauglichkeit und den Spass an Spielereien, nicht ohne auch Selbstkritisch zu sein und ausserdem mit vielen Mythen aufzuräumen und auch gute Tipps für "schnelle" (d.h. in kurzer Zeit, längere Strecken zu bewältigen) E-Mobilität. :thumbup: :thumbup: :thumbup:

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