... Alles erledigt sich von selbst.
Es braucht höchstens 18Mt. Geduld. ...
Von Anstand kann in gesetzesrelevanten Dokumenten selbst verständlicherweise nichts stehen. ...
Also, lasst das Gestürme! (ironisch gemeint) denn alles nimmt seinem gewohnten Lauf unter dem Qualitätsigel «Premium Genesis».
Das ist in der Tat meine persönliche Erfahrung mit Rückrufaktionen. Ich hatte bisher noch kein von einer Rückrufaktion betroffenes Fahrzeug, dass vom Hersteller nicht innerhalb der gesetzlichen Frist nachgebessert wurde, und darunter waren auch "sicherheitsrelevante" Mängel.
Was es bei dem Fall der Gurtstraffer-Rückrufaktion noch zu bedenken gibt: "Bekannte Vorfälle mit Sach- und/oder Personenschäden = keine.
Als mein Kauai von der HV-Akku Rückrufaktion betroffen war (hier war es zu Sachschäden aufgrund brennenden Akkus gekommen) haben sich viele Nutzer über die "schleppende Abwicklung" beschwert. Ich habe über 12 Monate nach Information durch Hyundai an mich nichts gehört und dann wurde, 3 Monate vor Fristende der Akku getauscht. Den nächsten Besitzer wird es gefreut haben, ein 4-jähriges Fahrzeug mit knapp 100'000 km Laufleistung erhalten zu haben, wobei der Akku keine 30'000 genutzt worden ist.
Die 18 Monate machen Sinn, das KBA könnte auch kürzere Fristen setzten, denn der materielle, personelle und finanzielle Aufwand für den Hersteller ist nicht unerheblich. Die Service Situation in DE ist für Genesis auch (derzeit noch) nicht darauf ausgelegt, den Fahrzeugbrand innert kurzer Frist umzurüsten. Wenn dies aus Sicht des KBA jedoch schon jetzt hätte erledigt sein müssen, wäre ein entsprechender Erlass ergangen, mit der Konsequenz, das die Mehrheit der Fahrzeuge wochenlang aus dem Verkehr gezogen worden wären, anstatt den Vorgaben der Nachbesserung im Rahmen von regulären Service Terminen und auf Basis der Teile Versorgung, bis zum Ende der 18-Monatsfrist abzuwickeln.
Worin besteht das Problem, Genesis die Aktion einfach abwickeln zu lassen?