d.h. dir wäre es egal, wenn sich nach einem Jahr auf einmal deine Lederausstattung in Staub auflöst und du fändest das ok, wenn es von Genesis nicht behoben würde?
Hoi Peter, ich denke das Thema wurde ja inzwischen sehr ausführlich in diesem Forum behandelt. Für mich stellt sich aus der Vielzahl der Beiträge folgende Zusammenfassung dar:
- Das Verbilligte Laden zu 0.27, 0.29 € bzw. CHF war eine Promotionsmassnahme von Genesis um Interessenten für den GV60 zu gewinnen, genauso wie es von anderen Marken im Hyundai Konzern (und evt auch anderen Marken) zuvor bereits mit grossem Erfolg (für den Konzern und die Kunden, solange bis die Promotion eingestellt wurde) praktiziert wurde.
- Für Interessenten denen ein möglichst tiefer Ladepreis (der im Prinzip günstige HPC Tarif Landesweit) besonders wichtig ist/war hat diese Promotion evtl. den Kaufentscheid verständlicherweise massgeblich beeinflusst.
- Die Aussage von Genesis zur Laufzeit der Vergünstigung war deutlich (für 5 Jahre), aber ob sie rechtsverbindlich war, dazu gibt es natürlich zahlreiche und unterschiedliche Meinungen, aber letztendlich können nur die Gerichte hier klären, ob und welche Ansprüche bestehen.
- Ich denke niemand wünscht irgendwem, dass seine Ansprüche nicht erfüllt werden, obwohl man vielleicht der Meinung ist, das wenig Chancen auf Erfolg bestehen.
- Das jemand, dem verständlicherweise ein tiefer HPC Tarif wichtig ist, vom Abbruch der Promotion deutlich mehr enttäuscht ist, als jemand der vielleicht nur 200 kWh pro Jahr bei Ionity bezieht ist für mich ein nachvollziehbarer Prioritätenunterschied.
- Für eine Gruppe von GV60 Nutzern hat durch das vorzeitige Ende der Promotion das Image und Vertrauen in die Marke gelitten, andere stören sich überhaupt nicht daran.
Ich hoffe damit auch aus deiner Sicht die bisherigen Beiträge zu dem Thema, zwar stark vereinfacht aber repräsentativ zusammengefasst zu haben.
Deine o.g. Vergleich zur sich auflösenden Lederausstattung kann ich in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehen.
Ausstattungsmerkmale sind Vertraglich festgeschrieben, ein Entfall oder Mangel daran resultiert in Ansprüche.
Solange es keine rechtsverbindliche Klärung gibt, ob die Käufer im betreffenden Zeitrahmen einen Anspruch auf den 0.27 / 0.29 Tarif haben, oder nur auf "einen vergünstigten Tarif", ist zwar der Wunsch nach diesem Anspruch verständlich, aber es ändert sich ja der Rechtsanspruch durch nennen derartiger Beispiele nicht. In sofern verstehe ich den Hintergrund deiner Äusserung, bin aber der Meinung, der Vergleich des nicht mehr gültigen, früher kommunizierten Ladetarifs zu Mängeln an vertraglich zugesicherter Ausstattung nicht passt.
Nach meiner Meinung sind auch die in vorherigen Posts genannten Vergleiche mit Geschenken die einem wieder weggenommen werden, zu der Ladetarifthematik nicht wirklich passend. Geschenkt wurde uns 5 x die Jahresgebühr die verbilligte Tarife ermöglicht. Die vergleichbare Verbilligung von Ionity (Passwort) wurde nun im Preis halbiert. Unser Geschenk hat nun also "an (monetären) Wert verloren". Ich "bewerte" Geschenke nicht nach ihrem (monetären) Wert sondern freue mich einfach darüber. Und der Wein für den ich vor 5 Jahren CHF 180,- bezahlt habe, ist wenn ich ihn heute verschenke vllt. 220,- wert, aber wenn der Beschenkte ihn in 5 Jahren verköstigt, hat er vllt. Zapfen.