Beiträge von Katzenbaendiger

    d.h. dir wäre es egal, wenn sich nach einem Jahr auf einmal deine Lederausstattung in Staub auflöst und du fändest das ok, wenn es von Genesis nicht behoben würde?

    Hoi Peter, ich denke das Thema wurde ja inzwischen sehr ausführlich in diesem Forum behandelt. Für mich stellt sich aus der Vielzahl der Beiträge folgende Zusammenfassung dar:

    • Das Verbilligte Laden zu 0.27, 0.29 € bzw. CHF war eine Promotionsmassnahme von Genesis um Interessenten für den GV60 zu gewinnen, genauso wie es von anderen Marken im Hyundai Konzern (und evt auch anderen Marken) zuvor bereits mit grossem Erfolg (für den Konzern und die Kunden, solange bis die Promotion eingestellt wurde) praktiziert wurde.
    • Für Interessenten denen ein möglichst tiefer Ladepreis (der im Prinzip günstige HPC Tarif Landesweit) besonders wichtig ist/war hat diese Promotion evtl. den Kaufentscheid verständlicherweise massgeblich beeinflusst.
    • Die Aussage von Genesis zur Laufzeit der Vergünstigung war deutlich (für 5 Jahre), aber ob sie rechtsverbindlich war, dazu gibt es natürlich zahlreiche und unterschiedliche Meinungen, aber letztendlich können nur die Gerichte hier klären, ob und welche Ansprüche bestehen.
    • Ich denke niemand wünscht irgendwem, dass seine Ansprüche nicht erfüllt werden, obwohl man vielleicht der Meinung ist, das wenig Chancen auf Erfolg bestehen.
    • Das jemand, dem verständlicherweise ein tiefer HPC Tarif wichtig ist, vom Abbruch der Promotion deutlich mehr enttäuscht ist, als jemand der vielleicht nur 200 kWh pro Jahr bei Ionity bezieht ist für mich ein nachvollziehbarer Prioritätenunterschied.
    • Für eine Gruppe von GV60 Nutzern hat durch das vorzeitige Ende der Promotion das Image und Vertrauen in die Marke gelitten, andere stören sich überhaupt nicht daran.

    Ich hoffe damit auch aus deiner Sicht die bisherigen Beiträge zu dem Thema, zwar stark vereinfacht aber repräsentativ zusammengefasst zu haben.

    Deine o.g. Vergleich zur sich auflösenden Lederausstattung kann ich in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehen.

    Ausstattungsmerkmale sind Vertraglich festgeschrieben, ein Entfall oder Mangel daran resultiert in Ansprüche.

    Solange es keine rechtsverbindliche Klärung gibt, ob die Käufer im betreffenden Zeitrahmen einen Anspruch auf den 0.27 / 0.29 Tarif haben, oder nur auf "einen vergünstigten Tarif", ist zwar der Wunsch nach diesem Anspruch verständlich, aber es ändert sich ja der Rechtsanspruch durch nennen derartiger Beispiele nicht. In sofern verstehe ich den Hintergrund deiner Äusserung, bin aber der Meinung, der Vergleich des nicht mehr gültigen, früher kommunizierten Ladetarifs zu Mängeln an vertraglich zugesicherter Ausstattung nicht passt.


    Nach meiner Meinung sind auch die in vorherigen Posts genannten Vergleiche mit Geschenken die einem wieder weggenommen werden, zu der Ladetarifthematik nicht wirklich passend. Geschenkt wurde uns 5 x die Jahresgebühr die verbilligte Tarife ermöglicht. Die vergleichbare Verbilligung von Ionity (Passwort) wurde nun im Preis halbiert. Unser Geschenk hat nun also "an (monetären) Wert verloren". Ich "bewerte" Geschenke nicht nach ihrem (monetären) Wert sondern freue mich einfach darüber. Und der Wein für den ich vor 5 Jahren CHF 180,- bezahlt habe, ist wenn ich ihn heute verschenke vllt. 220,- wert, aber wenn der Beschenkte ihn in 5 Jahren verköstigt, hat er vllt. Zapfen.

    Bei mir an der heimischen Wallbox aktuell auch nur 3.44 kW, wo sonst immer 11 kW fliessen. Da dies aber in Zürich ist, werden unsere aktuellen, geringen Ladeleistungen kaum die gleiche Ursache haben, aber vielleicht den gleichen Grund 😏 und nein der Ladestrom im Fahrzeug ist nicht reduziert. Werden wahrscheinlich gerade wieder ein paar Fussballspiele bei Flutlicht stattfinden, die Pisten künstlich beschneit werden und viele Partys mit Verstärkern im Megawatt Bereich am laufen sein. Egal, morgen früh ist er trotzdem wieder voll.

    Ich habe den Verkäufer meines Vertrauens gefragt, ob ich den GV60 gegen einen Mercedes im Neuwert von ca. 100.000 € eintauschen könne.

    Heute kam nach Bewertung meines Autos das Ergebnis. Mit Widerwillen (weil es keinen Markt für das Auto gibt) würden Sie ihn für 38.000 € Brutto nehmen, quasi weil ich es bin.

    Das stellt m.E. aber in nicht wirklich den Marktwert deines Fahrzeuges dar, sondern eine aktuelle Situation und auch einen durchaus verständlichen Geldvermehrungswunsch des Händlers. Mein ebenfalls, bis auf digitale Aussen Spiegel komplett ausgestatteter GV60 Sport plus (NP knapp CHF 95'000) (hat eine kalkulatorischen Restwert von CHF 35'900. Dann ist er aber 4 Jahre alt und hat 100'000 km gelaufen. Wenn der Preis in 2027 utopisch wäre, würde Genesis diesen "unverkäuflichen Gebrauchtwagen" sicher nicht ans Bein binden. Wer er Auto verkaufen muss erzielt i.d.R weniger als der, der es zum passenden Zeitpunkt abstösst. Es gibt ja quasi derzeit noch keinen GV60 Gebraucht Markt, eher günstige Rest Bestände, z T. noch aus 2022. Und wo kein Markt, da gibt es keine realistischen Preise. Einfach abwarten und beobachten, anstatt aktuell einen immensen Wertverlust herauf zu beschwören. Das mit den Tag der Zulassung ca. 25% anzuschreiben waren ist normal, ist aber bei fast jedem Auto so

    Also abwarten und freue das Auto nutzen zu können.

    mir gehts beim Thema Differential eher um das Anfahren bei einseitig glatten Untergrund.

    Bei meinem Lexus mit Allrad komme ich bergauf auf einseitig glatter Strasse (z.B. rechts Schnee oder Eis links trockene Fahrbahn) nicht weg. Da drehen die Räder vorne rechts und hinten rechts durch, links tut sich nichts

    Das e-LSD ist, wie die Abkürzung es beschreibt, ein Limited Slip Differential also ein Sperrdifferential, bzw. eine Differentialsperre. Da ein Differntial unterschiedliche Drehzahlen am z.B. kurveninneren zum kurvenäusseren Rad zulässt (damit das langsamere innere nicht radiert), kann das mit der geringen Haftung auch durchdrehen, während das andere still steht. Um das zu verhindern gibt es LSD. Es gibt mechanische, die sperren "hart" und elektronische, die sperren fliessend aber i.d.R. nicht komplett, sind daher etwas weniger wirkungsvoll, trotzdem bei der von dir beschriebenen Situation hilfreich.

    Bin kein Experte, aber man liest im Netz, das einige OBD-Dongles problemlos angezapft werden können, wenn das Fahrzeug abgestellt ist. Was damit genau möglich ist, kann ich dir nicht beantworten. Ich möchte es nicht drauf ankommen lassen.

    OBD dongle senden via Bluetooth und Bluetooth ist angreifbar. Obwohl das Fahrzeug eine Wegfahrsperre und Lenkradschloss hat, können Profis evtl. irgendwelche Wege über die OBD Schnittstelle in die Systeme des Fahrzeugs finden. Meistens wurden jedoch die Signale des Schlüssels abgefangen , wenn ein Fahrzeug entwendet wurde, und keine Daten vom OBD Dongle.

    Das "gefährlichste" an OBD dongeln ist, dass sie die 12V Batterie leer saugen, falls sie keine Anschaltautomatik haben.

    Das könnte stimmen, allerdings dachte ich das der Verbrauch auch auf Kurzstrecken günstiger wäre. Ist dann so ähnlich wie beim Verbrenner.

    Je kühler das Wetter und je kürzer die Strecke desto höher der Verbrauch.

    Das "Problem" ist v.A. der hohe Energieaufwand für die Heizung. Wenn das Heizelement die Grundwärme erzeugt hat kann diese vom der effizienten Wärmepumpe gehalten werden. Wenn dann das Fahrzeug aber wieder angestellt wird muss jedes Mal von neuem das kW fressende PTC Element abgeworfen werden, da alle beim Verbrennen Wärme abstrahlende Komponenten, beim BEV nicht vorhanden sind. Der Akku wird auf Kurzstrecken ja kaum richtig warm.