Wie schön, dass wir ein Forum sind, in dem vielfältige Meinung vertreten werden, unterschiedliche Fahrweisen und Erwartungen an die Fahrzeuge bestehen, welche zudem mit unterschiedlichen Software Versionen ausgestattet sind.
Wie gut dass es da regulatorische Vorgaben gibt, die beschreiben was "richtig ist", ohne dass natürlich alle der Meinung sein müssen, dass es auch sinnvoll ist - Gesetze eben 😏.
Der Vorteil von Gesetzen: bei Nonkonformität kann mann seinen Hersteller um Erstellung eines konformen Zustandes ersuchen. Solange die Vorschriften dem Hersteller einen Ermessensspielraum zugestehen, kann man natürlich betr. der Ausnutzung dieses Spielraumes, unterschiedlicher Auffassung sein.
Die zu diesem Thema relevante Rechtsvorschrift ( Regulation No 13-H of the Economic Commission for Europe of the United Nations (UN/ECE) — Uniform provisions concerning the approval of passenger cars with regard to braking ) von 2015:
gv60-forum.de/attachment/2445/
wurde nach einem Anpassungsvorschlag:
gv60-forum.de/attachment/2446/
in 2023 mit folgender Aussage verabschiedet:
gv60-forum.de/attachment/2447/
Somit interpretiere ich, dass seit 02/23 folgendes gilt: Verzögerung, egal ob durch mechanische oder rekuperierende Bremsung und egal ob von "Mensch oder Maschine" initiiert:
< 1.3 m/s2 Bremslicht kann aufleuchten
>1.3 m/s2 Bremslicht muss aufleuchten
Ich finde insbesondere den Zusatz interessant:
Einmal erzeugt, muss das Signal so lange beibehalten werden, wie eine Verzögerungsanforderung anhält. Das Signal kann jedoch im Stillstand oder wenn der Verzögerungsbedarf unter 1,3 m/s2 oder den Wert, der das Signal erzeugt hat, unterdrückt werden, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Es ist eine geeignete Maßnahme (z. B. Abschalthysterese, Mittelwertbildung, Zeitverzögerung) zu treffen, um schnelle Signaländerungen zu vermeiden, die zu einem Flackern der Bremsleuchten führen.
Aus meiner Sicht und Erfahrung mit dem MJ22 und 23 und unterschiedlichsten Fahrsituationen und verschiedensten Rekuperationseinstellungen, ist beim GV6/ Sport plus alles rechtskonform.
Ob es für jeden und in jeder Situation sinnvoll ist?
Dann müsste das Recht vorsehen, dass dies Nutzerabhängig gesteuert werden könnte. Wäre dass sinnvoll? Ich denke nein.