Beiträge von Katzenbaendiger

    PV zu Hause ist für Städter überhaupt keine Option.

    Doch ist es, Mieter und Vermieter müssen es nur gemeinsam wollen.

    Unser 86 Parteien Flachdach (ca. 2'000 m2) wurde an einen Solarstromanbieter verpachtete, alles Mieter sind nun mit ihm zusammen (und dem Vermieter) eine Stromerzeugergemeinschaft und wir sind per Vertrag immer 10% unter dem Tarif des städtischen Versorgers. Dazu gab's noch 20 Wallboxen an den Mieterparkplätzen. Man muss sich halt drum kümmern und von der bewährten Versorgung trennen, der Vorteil für den Vermieter ist, dass er mit dem Überschuss zusätzlich Geld verdient.

    Nun gibt es eine negative Marktentwicklung, in der die Ladepreise ungehemmt ansteigen ...

    Energiepreise für individuelle Mobilität haben schon seit 1950 "ungehemmt" entwickelt:

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    Nur weil wir in unserem "energiepreistechnischen Kurzzeitgedächtnis" (2011 - 2021) eine Zeit von recht guter Stabilität (die vermeintlich günstige Elektromobilität stand in den Startlöchern, also bloss keine Verbrennen Kunden zum Abwandern ermuntern. Seit sie uneingeschränkt Markfähig ist, rauf mit den Benzinpreisen, damit sich viele den Wechsel überlegen) in Erinnerung haben, sollten wir uns bewusst sein: was ein anderer hat und ich benötige, kann ich nur marginal im Preis beeinflussen. Natürlich gibt es eine Vielzahl von weiteren Faktoren die die Energiepreise beeinflussen, aber wir sind auf dem globalen Energiemarkt nunmal die, die Preise am wenigsten beeinflussen können, solange wir unsere Bedürfnisse nicht anpassen.

    Bis dahin leben wir mit dem Gestrüpp und Intransparenz...

    Ich denke die Preigestaltung für Ligroin waren 1888 für Berta Benz auch nicht sehr transparent - was sie nicht davon abgehalten hat zu tun was sie tat.

    Nur weil wir alle mit Automobilen aufgewachsen sind, ist die Elektromobilität in meinen Augen keine geringere "Revolution" in der individuellen Mobilität als es der Patent Motorwagen war.

    Mit dieser Geisteshaltung ist meine Toleranzschwelle folglich recht hoch - aber das entscheidet jeder für sich selber.

    Noch ein paar Zeilen betr. "customer feedback anno 1888:

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    also weiter so.😏😁👍

    Wie schön, dass wir ein Forum sind, in dem vielfältige Meinung vertreten werden, unterschiedliche Fahrweisen und Erwartungen an die Fahrzeuge bestehen, welche zudem mit unterschiedlichen Software Versionen ausgestattet sind.

    Wie gut dass es da regulatorische Vorgaben gibt, die beschreiben was "richtig ist", ohne dass natürlich alle der Meinung sein müssen, dass es auch sinnvoll ist - Gesetze eben 😏.

    Der Vorteil von Gesetzen: bei Nonkonformität kann mann seinen Hersteller um Erstellung eines konformen Zustandes ersuchen. Solange die Vorschriften dem Hersteller einen Ermessensspielraum zugestehen, kann man natürlich betr. der Ausnutzung dieses Spielraumes, unterschiedlicher Auffassung sein.

    Die zu diesem Thema relevante Rechtsvorschrift ( Regulation No 13-H of the Economic Commission for Europe of the United Nations (UN/ECE) — Uniform provisions concerning the approval of passenger cars with regard to braking ) von 2015:

    gv60-forum.de/attachment/2445/

    wurde nach einem Anpassungsvorschlag:


    gv60-forum.de/attachment/2446/

    in 2023 mit folgender Aussage verabschiedet:


    gv60-forum.de/attachment/2447/

    Somit interpretiere ich, dass seit 02/23 folgendes gilt: Verzögerung, egal ob durch mechanische oder rekuperierende Bremsung und egal ob von "Mensch oder Maschine" initiiert:

    < 1.3 m/s2 Bremslicht kann aufleuchten

    >1.3 m/s2 Bremslicht muss aufleuchten

    Ich finde insbesondere den Zusatz interessant:

    Einmal erzeugt, muss das Signal so lange beibehalten werden, wie eine Verzögerungsanforderung anhält. Das Signal kann jedoch im Stillstand oder wenn der Verzögerungsbedarf unter 1,3 m/s2 oder den Wert, der das Signal erzeugt hat, unterdrückt werden, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Es ist eine geeignete Maßnahme (z. B. Abschalthysterese, Mittelwertbildung, Zeitverzögerung) zu treffen, um schnelle Signaländerungen zu vermeiden, die zu einem Flackern der Bremsleuchten führen.


    Aus meiner Sicht und Erfahrung mit dem MJ22 und 23 und unterschiedlichsten Fahrsituationen und verschiedensten Rekuperationseinstellungen, ist beim GV6/ Sport plus alles rechtskonform.

    Ob es für jeden und in jeder Situation sinnvoll ist?

    Dann müsste das Recht vorsehen, dass dies Nutzerabhängig gesteuert werden könnte. Wäre dass sinnvoll? Ich denke nein.

    Es geht weiter bergab bei der Preisgestaltung von Ladetarifen. Hier ein weiteres krankes Beispiel eines Schweizer Ladeanbieters.

    Als 100%ige Tochter von Shell wird sich Shell schon etwas dabei gedacht haben die Preise bei ihrer Tochter derart hoch über den eigenen anzusiedeln. Die Kartellbehörden hatten dem Kauf zugestimmt also kann hier nicht von einer Marktbeherrschenden Stellung ausgegangen werden und wer trotzdem bei EV Pass läd, sollte sich vorher, wie bei jedem Kauf, über den Preis informiert haben. Wenn Shell Massnahmen ergreift, EV Pass Kunden in die eigenen Arme zu treiben, oder aber in die anderer Anbieter, so sei ihnen dass zugestanden. Wer verdient an dieser Massnahme? Blogger die mit ihren 'Warnungen" clicks (=Kohle) generieren. Auch dass ist ein Geschäftsmodell, nur etwas scheinheilig sich über fadenscheinige Nachhaltigkeits aussagen von Ladeanbietern Aufzügen und dann selber mit dem Aufsetzen der Konsumentenschützermütze Geld zu verdienen.

    Katzenbaendiger: ich glaube, du hast den ersten Teil des Satzes von mir, den du zitiert hast, anders verstanden, als ich ihn gemeint habe. Es geht doch bei dem Thema hier erst einmal drum festzustellen, ob man hier nur ein ganz spezielles individuelles Problem hat, oder ob die Daten an vielen anderen Stellen auch schlecht sind. Nach den Rückmeldungen hier, weiß ich, dass es bei mir kein Einzelfall ist, das hilft doch schon mal zur Einschätzung und zur Bewertung.

    Ob wir uns nicht verstehen ist bei der schriftlichen Art der Kommunikation schwer zu entscheiden.

    Ich hoffe mein Edit zum Post auf den Du dich bezogen hast, klärt für dich, warum ich das geschrieben hatte. Wenn nicht, bitte ich um Rückmeldung.

    Stimmt, geht auch bei Shell-Recharge Säulen, aber auch bei Ionity. Danke für deine Antwort.


    Habe es heute Abend nochmals an einer Ionity-Säule versucht und siehe da, es funktioniert einwandfrei. Also liebe GV70ziger, macht Gebrauch davon. Jetzt müsste nur noch der kW-Preis passen… :D

    Danke für die Information, dann muss ich es auch mal freischalten, immerhin habe ich ja die Möglichkeit den reduzierten Ionity Tarif zu Nutzen, von Genesis für 5 Jahre geschenkt bekommen. 👍