Sage mir für wie wenig du lädst und ich sage dir was du bist 😏😁
Beiträge von Katzenbaendiger
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... Ich sollte jetzt den geschlossenen Vertrag mit Shell nachreichen und die Bedingungen dazu, kann diesen aber leider nicht finden...
Es sei denn jemand von euch hat den Shell Vertrag noch oder sonstige Infos diesbezüglich.
Ich hatte zwar schon vor dem GV60 eine Shell Recharge Ladekarte, gehe aber davon aus, dass es sich für andere Nutzer analog dargestellt hat:
1. Shell Recharge App herunterladen
2. In der App ein Konto eröffnen
3. Ladekarte (die uns von Genesis übergeben wurde) hinterlegen.
Ich denke dass von dir gesuchte findest Du in der App unter: Hilfe & Support\Über. Dort steht der m.E. entscheidende Satz: "Mit der Benutzung Shell Recharge App akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Es sind dort nun natürlich die neuesten gültigen Versionen der Nutzungsbedingungen und der AGB verlinkt, das dürfte aber in Bezug auf die freie Tariffestsetzung keinen Unterschied machen.
Ob es vor/bei/nach der Installation der App, Der Kontoeröffnung oder dem Karte aktivieren eine Einwilligung des Frage gibt/gab kann ich nicht sagen, aber der o.g. Disclaimer reicht ja auch aus.
Ich danke dir für deine Initiative auch eine neutrale und den Konsumenten gewogene Einschätzung des Sachverhalts beigesteuert zu haben. 👍👍👍
Ich habe nun wieder Hoffnung, dass wir uns jetzt wieder vermehrt über die Hauptinteressen und Fragen zu unseren Fahrzeugen austauschen werden, faktenbasiert und mit der Akzeptanz von unterschiedlichen Meinungen und persönlichem Empfinden. Vllt. mögen die Admins ja auch über die Einrichtung eines "Kunnerkastens" nachdenken, denn beim emotionalen Thema Auto, möchte man manchmal auch einfach nur seinen Frust abladen. Dies sei jedem zugestanden und m.E. ist eine Trennung von den Sachthemen auch zweckdienlich, damit am Ende für den Information Suchenden, die Information in Vordergrund steht, und nicht die reine Anzahl der jeweiligen Beiträge aus dem Pro und Contra Lager eine übersättigende Wirkung haben.
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Sag ich doch. Nur einige GV60 Owner sind nicht so sensibel und deshalb kommt dies nicht zum tragen. Es gibt keinerlei Toleranzen in der GV60-Produktion - die Vibrationen haben alle Fahrzeuge - Punkt!🙈
Wie man in den Wald hinein ruft... :
Es mag ja auch übersensible Autofahrer geben, die im Fach Schwingungslehre besonders gut aufgepasst haben und sich stets daran erinnern, dass wir immer und überall Schwingungen ausgesetzt sind, und somit auch selber "Vibes" senden und empfangen.
Übrigens, manchmal sind Vibrationen wünschenswert 😏😁.
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Spannend finde ich bei all der Diskussion, dass die Preise sowohl in Italien, Österreich als auch Frankreich weiter bei ca. 25ct liegen.
m.W. gibt es dort (noch) keine legal entities von Genesis, d.h. keine Kunden denen Genesis den Charge Pass aushändigen könnte, die somit zum gratis Ionity Passport kämen.
Desweitern sind wir mit der Aktivierung unser Shell Recharge Karte, einen Vertrag mit der Shell EV Charging Solutions GmbH, Wattstrasse 11, 13355 Berlin eingegangen.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Genesis Motor Switzerland bzw. Deutschland/Europe lediglich für ihre Heimmärkte mit Newmotion (Shell Recharge) bzw. dann deren Hauptsitz in Holland dann mit Ionity, bestimmte Tarife aushandeln konnte und generell aber eben auch in den einzelnen Ländern, die Preishoheit bei newmotion (Shell)liegt.
Dies ist aber nur eine Vermutung.
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Ja. Die Komplett-Winterräder von GENESIS sind zu teuer.
Für mich sind die ihr Geld wert gewesen. Es gibt aktuell keine in meinen Augen vergleichbar schöne und so gut zum Sport plus passende 21" Felgen, wie die originalen. Ob man sich (und den Reifen) 2x im Jahr den Pneuwechsel auf einem Felgendatz antun möchte, bleibt jedem selbst überlassen. Teuer ist halt relativ - bei meiner gewählten Ausstattung, war letztendliche das MY23 in gleicher Konfiguration wie das Budget- entscheidende Angebot vom MY22 günstiger, trotz dann der hinzuaddierten Winterkompletträder beim 23er.
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Da mein GV60 mit Glasdach und Reling wegen eines defekten Aussenspiegels grad in der Werkstatt ist, konnte ich jetzt mal den Windgeräusch Vergleich mit einem GV60 mit Blechdach machen: Kein Unterschied, leider auch so starkes Rauschen
Danke für den Vergleich, hatte ich auch so feststellen können - das es keinen Unterschied macht, ob die ab ca. 150 km/h vermehrt wahrnehmbaren Windgeräusche als "starkes Rauschen" einzuordnen sind, liegt im Ermessen zu Hörenden. Bin halt schon 57 und da sind manche Frequenzen weg 😏😁
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Ich habe diesen „bug“ an meinen GPA gemeldet, der hat ihn dann an den Produktmanager Deutschland weitergeleitet. Von dort aus geht es an den Produktmanager Europa direkt nach Korea. Wenn einer in der Hirarchie das Problem/Wunsch nicht für änderbar bewertet, passiert nichts - auch keine Rückmeldung. Ich bleibe aber am Ball und frage in 4 Wochen den Stand ab.
Meiner Meinung nach ist es kein "Bug" sondern ein relevantes Sicherheitsfeature und wahrscheinlich gesetzlich vorgeschrieben. Ich habe die "Regelung Nr. 13-H der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Personenkraftwagen hinsichtlich der Bremsen [2015/2364]" nicht detailliert durchgelesen, aber darin wird auch die automatische Bremsung behandelt.
Immerhin könnte der Widerstand ja auch von einer Person anstatt der Kante der Garageneinfahrt herrühren.
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..., aber scheitert an den 1,5 cm bei der Einfahrt in die Garage.
Hast du es schonmal probiert, mit einer Türschwellen- Kabelbrücke oder einer Dreeckleiste Screenshot_20240104_131542_Chrome~2.jpgdie Kante zu "entschärfen"?
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... Ich erkenne auch keinen Sinn darin, in eine sehr enge Parklücke einzufahren, damit andere Probleme bekommen in ihr Fahrzeug ohne Parkassistent zu kommen.
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Das macht in der Tat nicht nur keinen Sinn sondern ist auch Unhöflich und fördert Parkschäden.
Es gibt aber (leider) auch ganz gewöhnliche Mieterparkplätze mit Wallbox, die wären ohne RSPA (fast) gar nicht mit dem GV60 nutzbar:20240104_105133.jpg
und bevor der Tipp mit vorwärts einparken kommt: Wallbox ist links neben Pneukasten, d.h. Ladekabel müsste diagonal unter Fahrzeug liegen und vom Heck des Fahrzeugs aus ist die Labebuchse recht schwer erreichbar.
P.S.:
Und noch etwas zur Kostensituation in CH/ZH: Marktpreis inkl. Nutzungserlaubnis der Walkbox: CHF 300,-
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i.V.m. dem Artikel 2.6.4 (s.o.) macht es in meinen Augen Sinn.
012883 "sollte" bis spätestens 9.12.24 und
012884 bis spätestens 3.1.25
erledigt sein.
Es könnte aber auch noch zu einem früheren Rrledigungsdatum kommen, wenn dies "... in Abhängigkeit des vorhandenen Risikos und der Anzahl betroffener Fahrzeuge" für Notwendig erachtet wird.
Da es sich um nicht sicherheitsrelevante Mängel handelt, wurde der maximal Zeitrahmen festgelegt, denn "Für sicherheitsrelevante Mängel wird i. d. R. ein deutlich kürzerer Abarbeitungszeitraum des gesamten Rückrufs angeordnet. "