Beiträge von Katzenbaendiger

    Ja. Die Komplett-Winterräder von GENESIS sind zu teuer.

    Für mich sind die ihr Geld wert gewesen. Es gibt aktuell keine in meinen Augen vergleichbar schöne und so gut zum Sport plus passende 21" Felgen, wie die originalen. Ob man sich (und den Reifen) 2x im Jahr den Pneuwechsel auf einem Felgendatz antun möchte, bleibt jedem selbst überlassen. Teuer ist halt relativ - bei meiner gewählten Ausstattung, war letztendliche das MY23 in gleicher Konfiguration wie das Budget- entscheidende Angebot vom MY22 günstiger, trotz dann der hinzuaddierten Winterkompletträder beim 23er.

    Da mein GV60 mit Glasdach und Reling wegen eines defekten Aussenspiegels grad in der Werkstatt ist, konnte ich jetzt mal den Windgeräusch Vergleich mit einem GV60 mit Blechdach machen: Kein Unterschied, leider auch so starkes Rauschen

    Danke für den Vergleich, hatte ich auch so feststellen können - das es keinen Unterschied macht, ob die ab ca. 150 km/h vermehrt wahrnehmbaren Windgeräusche als "starkes Rauschen" einzuordnen sind, liegt im Ermessen zu Hörenden. Bin halt schon 57 und da sind manche Frequenzen weg 😏😁

    Ich habe diesen „bug“ an meinen GPA gemeldet, der hat ihn dann an den Produktmanager Deutschland weitergeleitet. Von dort aus geht es an den Produktmanager Europa direkt nach Korea. Wenn einer in der Hirarchie das Problem/Wunsch nicht für änderbar bewertet, passiert nichts - auch keine Rückmeldung. Ich bleibe aber am Ball und frage in 4 Wochen den Stand ab.

    Meiner Meinung nach ist es kein "Bug" sondern ein relevantes Sicherheitsfeature und wahrscheinlich gesetzlich vorgeschrieben. Ich habe die "Regelung Nr. 13-H der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Personenkraftwagen hinsichtlich der Bremsen [2015/2364]" nicht detailliert durchgelesen, aber darin wird auch die automatische Bremsung behandelt.

    Immerhin könnte der Widerstand ja auch von einer Person anstatt der Kante der Garageneinfahrt herrühren.

    ... Ich erkenne auch keinen Sinn darin, in eine sehr enge Parklücke einzufahren, damit andere Probleme bekommen in ihr Fahrzeug ohne Parkassistent zu kommen.

    ...

    Das macht in der Tat nicht nur keinen Sinn sondern ist auch Unhöflich und fördert Parkschäden.

    Es gibt aber (leider) auch ganz gewöhnliche Mieterparkplätze mit Wallbox, die wären ohne RSPA (fast) gar nicht mit dem GV60 nutzbar:20240104_105133.jpg

    und bevor der Tipp mit vorwärts einparken kommt: Wallbox ist links neben Pneukasten, d.h. Ladekabel müsste diagonal unter Fahrzeug liegen und vom Heck des Fahrzeugs aus ist die Labebuchse recht schwer erreichbar.

    P.S.:

    Und noch etwas zur Kostensituation in CH/ZH: Marktpreis inkl. Nutzungserlaubnis der Walkbox: CHF 300,-

    i.V.m. dem Artikel 2.6.4 (s.o.) macht es in meinen Augen Sinn.

    012883 "sollte" bis spätestens 9.12.24 und

    012884 bis spätestens 3.1.25

    erledigt sein.

    Es könnte aber auch noch zu einem früheren Rrledigungsdatum kommen, wenn dies "... in Abhängigkeit des vorhandenen Risikos und der Anzahl betroffener Fahrzeuge" für Notwendig erachtet wird.

    Da es sich um nicht sicherheitsrelevante Mängel handelt, wurde der maximal Zeitrahmen festgelegt, denn "Für sicherheitsrelevante Mängel wird i. d. R. ein deutlich kürzerer Abarbeitungszeitraum des gesamten Rückrufs angeordnet. "

    CH-ZH, MJ 23 Sport plus: noch nie ein Ausfall, seit Okt. 23. Am Tag der Server/Software Umstellung habe ich nach der entsprechenden Meldung aber auch keine weiteren Versuche unternommen, und am nächsten Tag klappte es Problemlos wieder.

    ...hatte ich mir gedacht, ich könnte einfach mal so beim KBA per Kontaktformular nachfragen, ob es für die Rückrufaktionen 012883 und 012884 irgendwie eine Deadline gibt ...

    In der Regel gelten gemäss KBA Website, bei überwachten Aktionen, 18 Monate Frist zur Behebung:

    "2.6.4 Abschluss von überwachten und angeordneten Rückrufen Ein Rückruf und eine damit verbundene Überwachung durch das KBA sollten in einem Zeitraum von maximal 18 Monaten vollständig abgeschlossen sein. Der fallspezifische maximale Zeitraum wird jeweils durch das KBA in Abhängigkeit des vorhandenen Risikos und der Anzahl betroffener Fahrzeuge festgelegt und angeordnet. Für sicherheitsrelevante Mängel wird i. d. R. ein deutlich kürzerer Abarbeitungszeitraum des gesamten Rückrufs angeordnet. "