Außerdem stand in den Schnipseln aus den Verträgen (welche ich ja aus bekannten Gründen nicht habe), dass die Grundgebühr von Genesis getragen wird und der Ladekartenanbieter alles Weitere übernimmt..
So steht es auch in meinem Vertrag.
Ich bitte alle hier im Forum vertretenen Genesis Kunden, die Passage aus ihren Kaufverträgen zu posten, in denen irgendetwas, über die Übernahme der Ionity Passport Grundgebühr hinaus geschrieben steht, dass ein Laden bei Ionity für 5 Jahre zu € 0.25 zugesichert wird.
Auch in der offiziellen Broschüre steht dazu nichts. Ich kenne nur, zum Teil zitierte und nicht von Genesis widersprochene Pressemitteilungen oder Marketing Phrasen, in denen dass erwähnt wird. Daher bitte ich um die vertraglichen Bestandteil, denn nur die sind in erster Linie bindend.
Die aktuelle Diskussion hier bezieht sich ja wahrscheinlich mehrheitlich auf §5 UWG, wo es u.a. heisst:
- Auch wahre Aussagen können irreführend wirken, wenn sie von den Angesprochenen falsch verstanden werden können. Dabei wird auf den Empfängerhorizont eines durchschnittlich verständigen Marktteilnehmers abgestellt.
Die Beurteilung, was der "Empfängerhorizont eines durchschnittlich verständigen Marktteilnehmers ist" sollten wir den Gerichten überlassen.
Da aber auch kein anderer Hersteller Genesis angeklagt hat, um eine Abmahnung auf Basis "unlautere geschäftliche Handlung im Rahmen irreführender Werbung" zu erwirken, gehe ich nach wie vor davon aus, dass auch die Werbeaussagen weder irreführend noch unlauter sind - aber ich bin kein Richter.