Wenn der Notbremsassistent vor einer Wand eingreift, dann reicht es bei mir einmal kurz auf die Bremse zu treten
... wird uns so ja auch von Fahrzeug mitgeteilt. 😏20240104_104305.jpg
Wenn der Notbremsassistent vor einer Wand eingreift, dann reicht es bei mir einmal kurz auf die Bremse zu treten
... wird uns so ja auch von Fahrzeug mitgeteilt. 😏20240104_104305.jpg
CH-ZH, MJ 23 Sport plus: noch nie ein Ausfall, seit Okt. 23. Am Tag der Server/Software Umstellung habe ich nach der entsprechenden Meldung aber auch keine weiteren Versuche unternommen, und am nächsten Tag klappte es Problemlos wieder.
...hatte ich mir gedacht, ich könnte einfach mal so beim KBA per Kontaktformular nachfragen, ob es für die Rückrufaktionen 012883 und 012884 irgendwie eine Deadline gibt ...
In der Regel gelten gemäss KBA Website, bei überwachten Aktionen, 18 Monate Frist zur Behebung:
"2.6.4 Abschluss von überwachten und angeordneten Rückrufen Ein Rückruf und eine damit verbundene Überwachung durch das KBA sollten in einem Zeitraum von maximal 18 Monaten vollständig abgeschlossen sein. Der fallspezifische maximale Zeitraum wird jeweils durch das KBA in Abhängigkeit des vorhandenen Risikos und der Anzahl betroffener Fahrzeuge festgelegt und angeordnet. Für sicherheitsrelevante Mängel wird i. d. R. ein deutlich kürzerer Abarbeitungszeitraum des gesamten Rückrufs angeordnet. "
Wenn du die nicht bekommen hast, bist du fein raus....wenn du das belegen kannst, stell die Karre bei "denen auf den Hof" und verlange dein Geld zurück....da hast du alles Recht dazu...
Vielleicht möchte michael23 ja seine "Karre" gar nicht zurück geben? 🤔😏
Außerdem stand in den Schnipseln aus den Verträgen (welche ich ja aus bekannten Gründen nicht habe), dass die Grundgebühr von Genesis getragen wird und der Ladekartenanbieter alles Weitere übernimmt..
So steht es auch in meinem Vertrag.
Ich bitte alle hier im Forum vertretenen Genesis Kunden, die Passage aus ihren Kaufverträgen zu posten, in denen irgendetwas, über die Übernahme der Ionity Passport Grundgebühr hinaus geschrieben steht, dass ein Laden bei Ionity für 5 Jahre zu € 0.25 zugesichert wird.
Auch in der offiziellen Broschüre steht dazu nichts. Ich kenne nur, zum Teil zitierte und nicht von Genesis widersprochene Pressemitteilungen oder Marketing Phrasen, in denen dass erwähnt wird. Daher bitte ich um die vertraglichen Bestandteil, denn nur die sind in erster Linie bindend.
Die aktuelle Diskussion hier bezieht sich ja wahrscheinlich mehrheitlich auf §5 UWG, wo es u.a. heisst:
Die Beurteilung, was der "Empfängerhorizont eines durchschnittlich verständigen Marktteilnehmers ist" sollten wir den Gerichten überlassen.
Da aber auch kein anderer Hersteller Genesis angeklagt hat, um eine Abmahnung auf Basis "unlautere geschäftliche Handlung im Rahmen irreführender Werbung" zu erwirken, gehe ich nach wie vor davon aus, dass auch die Werbeaussagen weder irreführend noch unlauter sind - aber ich bin kein Richter.
Wenn Dich dieses Thema und Beiträge anderer Nutzer so sehr nerven, einfach ignorieren. Dann ist das Thema für Dich sofort vom Tisch.
Solltest du mich angesprochen haben? so bin ich nicht genervt, sondern leiste lediglich einen Beitrag zu ausgewogener Meinungsdarstellung. Immerhin ist dies nicht das Forum für ausschliesslich negative Meinungen.
Du hast vergessen, dass auch heute noch auf der Webseite (Schweiz) geschrieben steht, dass die Ladepreise SUBVENTIONIERT werden! Auch wenn es nur 1ct./1Rp. wäre...ist es aber (im Moment) nicht! Da sehe ich bereits einen Vertragsbruch! Meine Meinung!
Das habe ich nicht vergessen, es gilt auch heute noch:
Naja, du wiederholst dauernd deine nicht fachkundige Meinung. Soweit bekannt bin ich bisher der einzige, der sämtliche Verträge und Zusicherungen fachanwaltlich hat abklären lassen. Gerne kannst du das auch machen und das dann wiederholen
Nach deiner eigenen Aussage hast du: "... eine kostenpflichtige, schriftliche Aussage von einer Anwältin, dass Genesis hier keine gute Karten hat."
Diese "nicht gute Karten" sind, bis es von einem Gericht geklärt ist, lediglich die Einschätzung und Aussage einer Fachperson, die dich in deiner Meinung bestärkt. Wenn dir dies hilft, dich im Recht zu fühlen, so freut mich dass für dich. Ob du allerdings im Recht bis, kann dir nur ein Gericht sagen.
Ob meine Meinung fachkundig ist oder nicht, ist ebenfalls nur eine Einschätzung von dir, ohne dass dies im Rahmen dieser Plattform verbindlich geklärt werden kann. Was ich hingegen weiss und nach meiner Auffassung, aufgrund meiner Kenntnisse über (das Schweizer Vertragsrecht) beurteilen kann ist, dass nur mit meiner Aktivierung des Shell Recharge Abos (zu den vor der Aktivierung genannten Bedingungen), ein Vertrag zwischen Shell und mir zustande gekommen ist. Ohne diesen hätte das Geschenk von Genesis überhaupt keinen Nutzen und der Zugang zu Ionity Lasern mit vergünstigtem Tarif wäre mir verwehrt.
Auch durch fortwährendes wiederholen der Meinung, dass Genesis den €0.25/kWh für 5 Jahre zugesichert hätte wird daraus kein rechtlicher Anspruch. Genesis hat das gratis zur Verfügungstellen des Ionity Passport beworben und die damit ermöglichten, vergünstigten Ladetarife zum damaligen Zeitpunkt genannt. Die Nutzung des Ionity Passport wird durch die Kooperation mit Shell Recharge, die unser Ladevertragspartner ist, ermöglicht. Soweit die Fakten.
Jedem Genesis Erstbesitzer steht es frei, sein Shell Recharge Abo zu aktivieren. Mit der Aktivierung wurden die Bedingungen des Ladeaboanbieters akzeptiert.
Mir tut jeder Genesis Erstbesitzer leid, der etwas anderes in mündliche oder schriftliche Aussagen zum vergünstigten Tarif herein interpretiert hat und nun, nicht unerhebliche Mehrkosten, sofern bei Ionity geladen wird, zu tragen hat. Aber bevor (hoffentlich bald, damit das Thema endlich vom Tisch ist) jemand eine Klage gegen Genesis einreicht und dann ein Urteil zu wessen Gunsten auch immer vorliegt, können wir uns noch ewig unsere unterschiedliche Ansichten und die Ohren hauen - Recht hat keine Seite, es zählen nur die vertraglichen Gegebenheiten.
Naja ich wohne nicht in der Schweiz, das hättest du beim lesen feststellen können.
Hyundai hatte auch in DE die CMH Tarife verdoppelt. Und ja, ich bin sehr zufrieden mit Marke und Fahrzeug und habe darüber hinaus eine realistische Einschätzung in Bezug auf Energiekosten eines Fahrzeugs mit 490 PS im Vergleich zu den 4 Jahren mit dem Kauai vorher, sodass ich mich über den geschenkten Ionity Passport freue und keinerlei "Lockangebot" den Entscheid für das Fahrzeug beeinflusst hat, denn es gab in meinem Verständnis keines.