Beiträge von Katzenbaendiger

    Ich habe diesen „bug“ an meinen GPA gemeldet, der hat ihn dann an den Produktmanager Deutschland weitergeleitet. Von dort aus geht es an den Produktmanager Europa direkt nach Korea. Wenn einer in der Hirarchie das Problem/Wunsch nicht für änderbar bewertet, passiert nichts - auch keine Rückmeldung. Ich bleibe aber am Ball und frage in 4 Wochen den Stand ab.

    Meiner Meinung nach ist es kein "Bug" sondern ein relevantes Sicherheitsfeature und wahrscheinlich gesetzlich vorgeschrieben. Ich habe die "Regelung Nr. 13-H der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Personenkraftwagen hinsichtlich der Bremsen [2015/2364]" nicht detailliert durchgelesen, aber darin wird auch die automatische Bremsung behandelt.

    Immerhin könnte der Widerstand ja auch von einer Person anstatt der Kante der Garageneinfahrt herrühren.

    ... Ich erkenne auch keinen Sinn darin, in eine sehr enge Parklücke einzufahren, damit andere Probleme bekommen in ihr Fahrzeug ohne Parkassistent zu kommen.

    ...

    Das macht in der Tat nicht nur keinen Sinn sondern ist auch Unhöflich und fördert Parkschäden.

    Es gibt aber (leider) auch ganz gewöhnliche Mieterparkplätze mit Wallbox, die wären ohne RSPA (fast) gar nicht mit dem GV60 nutzbar:20240104_105133.jpg

    und bevor der Tipp mit vorwärts einparken kommt: Wallbox ist links neben Pneukasten, d.h. Ladekabel müsste diagonal unter Fahrzeug liegen und vom Heck des Fahrzeugs aus ist die Labebuchse recht schwer erreichbar.

    P.S.:

    Und noch etwas zur Kostensituation in CH/ZH: Marktpreis inkl. Nutzungserlaubnis der Walkbox: CHF 300,-

    i.V.m. dem Artikel 2.6.4 (s.o.) macht es in meinen Augen Sinn.

    012883 "sollte" bis spätestens 9.12.24 und

    012884 bis spätestens 3.1.25

    erledigt sein.

    Es könnte aber auch noch zu einem früheren Rrledigungsdatum kommen, wenn dies "... in Abhängigkeit des vorhandenen Risikos und der Anzahl betroffener Fahrzeuge" für Notwendig erachtet wird.

    Da es sich um nicht sicherheitsrelevante Mängel handelt, wurde der maximal Zeitrahmen festgelegt, denn "Für sicherheitsrelevante Mängel wird i. d. R. ein deutlich kürzerer Abarbeitungszeitraum des gesamten Rückrufs angeordnet. "

    CH-ZH, MJ 23 Sport plus: noch nie ein Ausfall, seit Okt. 23. Am Tag der Server/Software Umstellung habe ich nach der entsprechenden Meldung aber auch keine weiteren Versuche unternommen, und am nächsten Tag klappte es Problemlos wieder.

    ...hatte ich mir gedacht, ich könnte einfach mal so beim KBA per Kontaktformular nachfragen, ob es für die Rückrufaktionen 012883 und 012884 irgendwie eine Deadline gibt ...

    In der Regel gelten gemäss KBA Website, bei überwachten Aktionen, 18 Monate Frist zur Behebung:

    "2.6.4 Abschluss von überwachten und angeordneten Rückrufen Ein Rückruf und eine damit verbundene Überwachung durch das KBA sollten in einem Zeitraum von maximal 18 Monaten vollständig abgeschlossen sein. Der fallspezifische maximale Zeitraum wird jeweils durch das KBA in Abhängigkeit des vorhandenen Risikos und der Anzahl betroffener Fahrzeuge festgelegt und angeordnet. Für sicherheitsrelevante Mängel wird i. d. R. ein deutlich kürzerer Abarbeitungszeitraum des gesamten Rückrufs angeordnet. "

    Außerdem stand in den Schnipseln aus den Verträgen (welche ich ja aus bekannten Gründen nicht habe), dass die Grundgebühr von Genesis getragen wird und der Ladekartenanbieter alles Weitere übernimmt..

    So steht es auch in meinem Vertrag.


    Ich bitte alle hier im Forum vertretenen Genesis Kunden, die Passage aus ihren Kaufverträgen zu posten, in denen irgendetwas, über die Übernahme der Ionity Passport Grundgebühr hinaus geschrieben steht, dass ein Laden bei Ionity für 5 Jahre zu € 0.25 zugesichert wird.


    Auch in der offiziellen Broschüre steht dazu nichts. Ich kenne nur, zum Teil zitierte und nicht von Genesis widersprochene Pressemitteilungen oder Marketing Phrasen, in denen dass erwähnt wird. Daher bitte ich um die vertraglichen Bestandteil, denn nur die sind in erster Linie bindend.

    Die aktuelle Diskussion hier bezieht sich ja wahrscheinlich mehrheitlich auf §5 UWG, wo es u.a. heisst:

    • Auch wahre Aussagen können irreführend wirken, wenn sie von den Angesprochenen falsch verstanden werden können. Dabei wird auf den Empfängerhorizont eines durchschnittlich verständigen Marktteilnehmers abgestellt.

    Die Beurteilung, was der "Empfängerhorizont eines durchschnittlich verständigen Marktteilnehmers ist" sollten wir den Gerichten überlassen.

    Da aber auch kein anderer Hersteller Genesis angeklagt hat, um eine Abmahnung auf Basis "unlautere geschäftliche Handlung im Rahmen irreführender Werbung" zu erwirken, gehe ich nach wie vor davon aus, dass auch die Werbeaussagen weder irreführend noch unlauter sind - aber ich bin kein Richter.

    Wenn Dich dieses Thema und Beiträge anderer Nutzer so sehr nerven, einfach ignorieren. Dann ist das Thema für Dich sofort vom Tisch.

    Solltest du mich angesprochen haben? so bin ich nicht genervt, sondern leiste lediglich einen Beitrag zu ausgewogener Meinungsdarstellung. Immerhin ist dies nicht das Forum für ausschliesslich negative Meinungen.