§ 56 StvZO betr. Spiegel ist erfüllt, ergo besteht die Betriebsergebnis. Aber, jeder Fahrzeugführende ist gemäss §23 StVO dafür verantwortlich, dass ... die Sicht ... durch den Fahrzeugzustand ... nicht beeinträchtigt wird.
Wenn mir meine analogen Aussenspiegel zufrieren oder Beschlägen, bin ich dafür verantwortlich die Sicht nach hinten wieder herzustellen. Dies auch, obwohl das Fahrzeug eine Spiegelheizung hat und egal ob oder wie gut die funktioniert.
Die Kameraussenspiegel sind ja nicht prinzipiell ohne Funktion sondern nur unter bestimmten Bedingungen.
Ich bin auch für die Eisfreiheit der Scheiben oder das Entfernen von Schnee Dachlasten verantwortlich. Wenn ich das Eis oder den Schnee, aus welchen Gründen auch immer nicht entfernen kann, darf ich nicht losfahren.
Hat schon jemand mit einem Fön in die Kameraspiegel geblasen? Strom liefert das Fzg. ja genug, und für manche sogar aus dem Innenraum. Aber es gibt ja auch Akkubetriene Haartrockner.
Die Verantwortung kann m. E. leider nicht abgeschoben werden, die Gesetzeslage erscheint klar.