Einen Verbrenner, egal ob Geschaltet oder Automatik kann man ja auch Recht stark verzögern, ohne dass die Bremsleuchten angehen, ganz abgesehen von den unzähligen Fahrzeugen mit defekten Bremsleuchten. Bremsleuchten sind eine sinnvolle Einrichtung aber Nachfolgende die bei jedem "Erleuchten" auch auf die Bremse treten verursachen einen Großteil von Staus und zähfliessendem Verkehr. Bei ausreichendem Sicherheitsabstand sollte dieser genutzt werden um angemessen zu verzögern (Fuss vom Gas, Herunterschalten, Rekuperieren). Fahrzeuge mit Abstandsautomaten helfen dabei, und ohne ist der Fahrzeugführende für die angemessene Verzögerung verantwortlich egal ob die Bremsleuchten angehen oder nicht. Teilschuldzuweisungen aufgrund defekter, oder eben nicht angefangene Bremsleuchten werden i.d.R. nicht ausgesprochen, da bei ausreichendem Sicherheitsabstand der Nachfahrende seiner Verpflichtung sein Fahrzeug jederzeit in angemessenem Zustand zum Stop zu bringen, nachzukommen hat.