Beiträge von Karli

    Ich hatte Mitte September das MJ2022 bestellt. Kurz vor Weihnachten Bescheid bekommen, dass ich das MJ2023 bekomme. Lieferung? Keine Ahnung😥.

    Du solltest Deine GPA fragen, aber was für eine Kommunikation von Deinem GPA mit Dir! Normalerweise, würde ich davon ausgehen, dass Dein GPA mit dem möglichen Bestellstart von MJ23, Deine Bestellung ab dem 12.12.22 eingesteuert hat. Die GV60-Produktion soll am 3.1.23 in Südkorea starten, was mit Deiner frühen Bestelleinsteuerung einen Produktionsstart im Januar 23 bedeuten sollte.

    Bei all den Diskussionen um die Auslieferqualität des GV60, gelten bei einer Fahrzeugübernahme immer ein paar grundsätzliche Dinge aus meiner Erfahrung auf die jeder achten sollte:


    - Nur sauberes Fahrzeug übernehmen

    - Zeit nehmen für die Fahrzeugdurchsicht insb. im Außenbereich und falls sich jemand fachlich nicht in der Lage sieht, bitte nehmt zur fachlichen Beurteilung einen Fachmann oder noch einen Bekannten mit, denn 4-Augen sehen mehr.

    - Fahrzeug immer bei sehr gutem Licht, besser im Freien begutachten

    - Auch auf ungleiche Spaltmaße und Felgen achten

    - Auf Lacknasen achten bei allen Kanten, Türen genau anschauen

    - Motorhaube öffnen und auch dort die Lackqualität beurteilen


    Alle Auffälligkeiten dokumentieren und vom GPA gegenzeichnen lassen


    Ergänzend die ADAC-Checkliste für die Abnahme:

    • Bläschenbildung, Nachlackierungsspuren, Kratzer im Lack

    • Transportschäden

    • Hagelschaden

    • Scheiben auf Beschädigungen prüfen

    • Reifen und Felgen kontrollieren

    • Lassen sich Türen, Fenster, Tank, Kofferraum, Motorhaube, Schiebedach, Verdeck (Cabrio) gut öffnen und schließen?

    • Spaltmaße an Türen und am Motorhaubendeckel prüfen

    • Prüfen Sie auch den Innenraum, Sitze, Verkleidung auf Schäden

    • Ist die bestellte (Sonder-) Ausstattung vorhanden?

    • Machen Sie eine Probefahrt und achten dabei auf den Motorlauf, die Bremsen und Klappergeräusche oder Vibrationen

    • Testen Sie die Elektronik: Sitzeinstellung, Spiegel, Navigationssystem, Fahrerassistenzsysteme und Freisprecheinrichtung

    • Klimaanlage und Heizung ausprobieren

    • Kilometerstand auf dem Tacho prüfen: Wenige Kilometer sind ok, ein höherer Kilometerstand ist ein Sachmangel und muss nicht akzeptiert werden


    Der ADAC, hat für den Neuwagenkauf, weitere Hinweise zusammengestellt unter: https://assets.adac.de/image/u…F/neuwagenkauf_aayvux.pdf

    Aus meinen Erfahrungen mit geeichten öffentlichen Ladestationen sind ca. 5% Ladeverluste an AC üblich. Mit dem Ladeziegel können es schon 10% oder mehr sein.

    Rechtsschutz alleine reicht nicht. Da muss explizit KFZ-Rechtsschutz inkludiert sein. Musste ich damals bei Dieselgate schmerzlich lernen.

    Ja, richtig, ich meinte auch KFZ-Rechtsschutz, den habe ich schon viele Jahre, einfach Pflicht finde ich, der mir bei dem einem oder anderen Unfall (auch nur beteiligen) sehr geholfen. Hier auch bei einer möglichen Wandlungsklage, die Freigabe von der Versicherung einholen, evtl. ein von der Versicherung empfohlener Anwalt, dann hast Du als Betroffener ganz andere Möglichkeiten auch ggü. einem großen Hersteller, so sicherlich auch Deine Erfahrung.

    Rückwärts in die Garage fahren und da war definitiv niemand. Deshalb hatte ich die Notbremsung mit den ungenauen Linien der Rückfahrkamera in Verbindung gebracht.

    Das "Problem" mit dem plötzlichen Bremsen, bei mir mit dem Rückwärtseinparken in die TG-Box in einem Bogen, kenne ich auch von meinem jetzigen ID.3. Er berechnet über den Kurvenradios eine mögliche Kollision mit dem Garagenpfosten, sicherlich auch auf Sicherheit ausgelegt. Könnte es nicht auch so beim GV60 sein? Versuche mal mit mehr "Abstand" in die Garage links oder rechts einzuparken.

    Da kann ich nur für Dich hoffen, dass die Probleme von Genesis bald abgestellt werden. Meine Empfehlung, wäre Deinem GPA diese Mängelliste vorzuführen bzw. vorzustellen, Ihm klar machen, dass das ein Wandlungsgrund darstellt, Ihm eine Frist setzen z.B. 6 Wochen mit Abstellung aller Probleme zu setzen und Dir ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.

    Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich zu Deiner Information/ weiterer Handlungsmöglichkeiten einen Rechtsanwalt kontaktieren. Viel Glück und trotz allem einen guten Rutsch.

    Ja, mit unserer "Kleinstaaterei" der Ladesäulen-/kartenanbieter ist das so Krampf. Meine Erfahrungen über die letzten Jahre: - Ladekarte des Fahrzeugherstellers, aber schon eingeschränkt mit dem Preismodell im Ladeverbund, bei Genesis mit Shell Recharge und Top bei Ionity, bei mir noch von VW mit Elli für den ID.3 im Ionity-Netzwerk

    - EnBW (ADAC e-Charge) insbesondere mit seinen HPC-Ladeparks und im DACH-Raum

    - Maingau, aktuell noch mit seinen reduzierten Preisen gerade für das AC-Laden

    - Freshmile an allen Allego-HPC-Ladesäulen in Europa, Top für sehr hohe Ladeleistungen mit dem speziellen Preismodell gerade mit dem 800V-Ladesystem


    Wenn Du es ganz reduziert haben möchtest, dann kommst Du im HPC-Netz mit der Herstellerkarte bei Ionity und EnBW (ADAC e-Charge) bei allen anderen HPC's außer Ionity zurecht.

    Alles weitere fällt und Kostenoptimierung mit Maingau und Freshmile.

    Hast du ein Guthaben auf der Freshmile Karte sonst geht sie nicht.

    Habe meine Kreditkarteninformationen hinterlegt, dann brauche ich kein Guthaben und die Abrechnung sehe ich kurz nach dem Laden in der Freshmile-App. Hinterlege Deine Kreditkarte, dann klappt es.

    Ich habe in Deutschland noch nicht meine Freshmile Karte benutzen können. Die Chargeprice App zeigt Freshmile an aber vor Ort wird die Karte nicht akzeptiert

    Bei Allego, wird, so meine Erfahrung die Freshmile-Karte akzeptiert, die App geht meistens nicht. Auch bei dem Abrechner "Has.to.be", habe ich schon sehr günstig bei AC-Ladestationen abgerechnet. Manchmal ist die ChargePrice-App nicht aktuell.