Beiträge von galaxyclass

    Im Punkt 3.1 steht jedoch


    Eine aktuelle Preisübersicht des IONITY-Abonnementtarifs finden Sie hier: https://www.genesis.com/de/doc…ass_IONITY_pricing_DE.pdf.


    und nicht dass man zum verlinkten Vorzugspreis zu diesem fünf Jahre laden kann. Das ist meiner Meinung nach ziemlich eindeutig und lässt Preisänderungen zu. Da finde ich die Angaben von Genesis im Link von PeterM deutlich unklarer. Ich vermute die Geschäftsbedingungen sind rechtlich verbindlicher als die Website. Stellt sich dann aber die Frage, ob die Angaben auf der Website für den Kunden nach deutschem Recht nicht widerrechtlich sind.

    Ja klar, daß ist der Graubereich. Heißt „aktuell“

    - gilt aktuell und für die nächsten 5 Jahre ab Vertragsunterschrift

    oder

    - in der Zukunft können andere Preise gelten?


    Wie auch immer, im Moment zeigt der Link auf das allseits bekannte Dokument mit der Aussage, daß ab 1.1.24 irgendwelche Preise gelten, die man nicht kennt aber gnädigerweise in einer App checken kann. Das ist nahe unlauterem Wettbewerb. Man hat einen unbekannten Vorzugsrabatt auf einen umbekannten Preis, den Dienstleister und indirekt eine 20%ige Hyundai-Tochterfirma namens Ionity festlegen.


    Das muß für jeden guten RA ein gefundenes Fressen sein.

    Hier die Antwort, die ich heute bekommen habe...

    Das ist ja nur die "alte" Version des Vertrags, den wir schon mehrfach diskutiert hatten - und da im Punkt 3.1 gesagt wird, daß die Abo-Gebühr übernommen wird und man zum verlinkten Vorzugspreis fünf Jahre lang laden kann, sind wir hier in einem Graubereich. Alleine dieser Passus müßte von Juristen geklärt werden. Dazu kommt das ganze suggestive Marketing-Material.

    Also wenn man da rechtlich vorgehen wollte, denke ich, daß es durchaus Erfolgsaussichten gäbe. Aber will man sich das wirklich antun? Das ist halt die Frage und auch die Masche, mit der große Firmen immer durchkommen.

    Damit man auch was tut, habe ich jetzt an die Leiterin der PR-Relations bei Genesis Europe (Adresse ist auf der Seite der Pressemitteilungen) ein längeres Mail zum Thema Customer Experience, Kundenorientierung und verlorenem Vertrauen gesandt. Mal sehen, ob und was da zurückkommt (niedrige Erwartungen meinerseits).

    Juristen im Forum halten sich bisher stark zurück, da können wir noch etwas weiterspinnen mit Laieninterpretation.


    Ich erinnere mich an ein OLG Urteil, daß eine zugesichtere Eigenschaft aus dem Verkaufsprospekt / Werbung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Es ging um ein Fahrzeug, welches deutlich m ehr verbrauchte als im Prospekt beworben. Das gilt ja mehr oder weniger für alle Fahrzeuge. Da der Käufer ohne weitere ersichtliche Verweise auf Bedingungen hingewiesen wurde, also z.B. WLTP im Vergleich zur Realität, konnte der Käufer abzüglich Nutzungswert aus dem Vertrag aussteigen.


    Ein gewiefter RA stellt sicherlich hier belastbare Analogien her. Es gibt ja "Beweise", daß die Werbung den fixen subventionierten Preis zu 25ct/kWh beinhaltete. Und es gibt Beweise, daß Genesis den Abo-Preis meinte, aber dabei auch immer mit einem Link auf die (aktuelle) Preisliste verwies.


    Konzerne darf man mit solchen Wischi-Waschi-Tricks einfach nicht davonkommen lassen (nein, ich bin kein Linker :P ).

    Hast Du mal geschaut, wo die hochpreisigen und die günstigen kwh verlangt werden? Eching ist z,Bsp nicht direkt an der Autobahn. Man muss dazu von der Autobahn runter und in ein Gewerbegebiet fahren.

    Ich denke, das ist wie beim Verbrenner. Direkt an der Autobahn teuer (69Cent) und etwas weiter weg günstiger (25Cent). Habe mir aber nicht alle Standortorte genauer angeschaut.

    Das ist eine wilde Mischung. Donautal Ost/West (Passau) mit 25ct liegen an den Autobahnrastplätzen (West ist der dämlichst anzufahrende den‘s gibt), andere nicht. Das muß sich ein Micro-Target-Analyst sehr genau angesehen haben. Oder Zufallszahlengenerator. Oder ChatGPT.