Jetzt ließ dir bitte das von mir hier eingefügte Zitat durch und sag noch einmal, dass ich behauptet habe, die AHK für einen GV60 eingetragen werden muß:
Zitat: Eine Eintragung für eine AHK braucht man seit ungefähr 25 Jahren nicht mehr, wenn die AHK eine ABE hat
Also irgendwie reden/schreiben wir aneinander vorbei.
Erstens hab ich nicht behauptet das du geschrieben hast das die AHK eingetragen werden muss und
zweitens die Aussage das man die AHK nicht einschreiben muss wenn eine ABE vorliegt.
Nochmal: die AHK muss nicht eingetragen werden weil sie eine ECE hat. Eine ABE braucht es nicht und wird es auch nie geben.
Seit 2016 werden keine ABE's ,mehr ausgestellt. Natürlich gibt es noch Teile, die vor 2016 homologiert wurden, einen ABE haben.
Aber darum geht es doch gar nicht. Es geht um die Genesis AHK, die keine ABE hat dafür aber eine eintragungsfreie ECE.
Was die Anerkennung einer ECE auch außerhalb der EU betrifft so empfehle ich die Wikipediaseite zu lesen.
Ich hoffe dass damit jetzt alle Unklarheiten beseitigt sind. Das Thema ist damit für mich beendet.
Nein, ich habe nur deine Antwort(en) gelesen, thats it.
Aber offenbar nicht verstanden.