Beiträge von Guter Junge

    Bei mir war die alte App (kein Apfel) ausgegraut. In der neuen App musste ich mich nur anmelden, alle Daten waren da, nur kurz die Daten vom Auto aktualisieren und es hat alles funktioniert. Einen Vergleich des Funktionsumfanges habe ich aber noch nicht vorgenommen.

    Kommt das Schreiben mit der Post?


    Mein rechter Scheinwerfer wurde bei der Inspektion auch getauscht, ich hatte allerdings schon zwei Wochen vorher Bilder geschickt, damit ggf. alle Teile vorhanden sind. Der Scheinwerfer war von innen vollständig beschlagen, beide Ebenen.

    Den Effekt hatte ich am Donnerstag morgen. Allerdings hatte ich vermutet, dass es am Ladestand lag, da das Auto über Nacht auf 100% geladen wurde.

    Mal schauen, was morgen früh ist, der Akku hat dann ungefähr 70% und wir haben wahrscheinlich noch ein wenig Frost.

    Ich habe keine Ahnung wieviele Km man unter 0% noch fahren kann.

    Bei 0% taucht die Schildkröte im Display an, das Auto gibt kaum noch Leistung ab und der Restkilometerzähler fällt auf 1km.

    Ich habe es nicht drauf ankommen lassen und bin nur noch ein paar Hundert Meter gefahren.

    und

    zweitens die Aussage das man die AHK nicht einschreiben muss wenn eine ABE vorliegt.


    Nochmal: die AHK muss nicht eingetragen werden weil sie eine ECE hat. Eine ABE braucht es nicht und wird es auch nie geben.

    Du hast Recht in Bezug auf ECE, aber nicht auf ABE.

    Und ab jetzt halte ich es so wie du: aus diesem Thema bin ich raus, ich möchte hier kein böses Blut vergießen.

    Ggf. melde dich per PN.


    Für alle anderen: Eine AHK am Genesis GV60 muss nicht eingetragen werden!

    AndreasvonderAlb : Ich schätze dein Engagement hier im Forum, aber bitte lies die Beiträge auch richtig. Und wenn die ABE jetzt ECE heißt, ändert das nichts an meiner Aussage. Da z. B. bei den meisten mir bekannten Autozubehörshops meist das Auswahlkriterium ABE vorhanden ist, bin ich nicht davon ausgegangen, dass ABE inzwischen falsch ist.


    Jetzt ließ dir bitte das von mir hier eingefügte Zitat durch und sag noch einmal, dass ich behauptet habe, die AHK für einen GV60 eingetragen werden muß:

    Eine Eintragung für eine AHK braucht man seit ungefähr 25 Jahren nicht mehr, wenn die AHK eine ABE hat und das Auto eine eingetragene Anhängelast. Der GV60 hat eine eingetragene Anhängelast ...

    Das Thema Dänemark können wir gerne separat klären (hier gehe ich jetzt nicht mehr auf andere Fahrzeugmodell ein), da bist du leider auch im Irrtum - auch wenn Dänemark Mitglied in der EU ist.

    AndreasvonderAlb : Gegenfrage: Hast du meinen Beitrag richtig gelesen?

    Ich habe ganz klar geschrieben, dass für den Genesis keine Eintrag notwendig ist, wenn die (zumindest mir bekannte) offiziell von Genesis freigegebene AHK nachträglich montiert wird..

    Zusätzlich habe ich auf eine Besonderheit hingewiesen, die für andere Fahrzeuge greift, die herstellerseitig anders konfiguriert wurden. Aus diesem Absatz reist du nun ein Zitat heraus (in dem ich nun auch dummerweise einen Tippfehler hatte). Werden nun diese anderen Fahrzeuge mit einer AHK ausgerüstet, wird dies z. B. bei einer Ummeldung nach DK nicht akzeptiert, sie müßten dort typisiert werden. Scheinbar war das dann zu viel Input.


    Also grundsätzlich: Hat das Auto eine herstellerseitig eingetragene Anhängelast, ist eine Nachrüstung ohne Eintragung möglich, wenn für die nachgerüstete AHK eine ABE vorliegt.


    Und ja, da stimme ich dir zu: diese Info ist ganz leicht im Internet recherchierbar.