Beiträge von Katzenbaendiger

    Eine großflächige Nachlackierung ist bei einem Neufahrzeug ein Mangel, da gibts genug Rechtsprechung dazu....

    Oder auch:

    Ein Fahrzeug ist auch dann noch fabrikneu, wenn Herstellungsmängel vor Auslieferung des Fahrzeugs im Herstellerwerk nach den Produktionsrichtlinien des Herstellers ordnungsgemäß und ohne Verbleib einer Wertminderung beseitigt worden sind. Ein ausgeliefertes Fahrzeug kann jedoch nicht mehr als Neufahrzeug bezeichnet werden, wenn vor der Auslieferung am Fahrzeug Schäden jenseits einer gewissen Bagatellgrenze aufgetreten sind, sodass das Fahrzeug nach der Verkehrsanschauung als „Unfallfahrzeug“ bezeichnet werden muss.


    LG Bonn, Urteil vom 26.09.2006 – 3 O 372/05


    Da es im vorliegenden Fall ja noch gar nicht bekannt ist, ob oder wie ein allfällig vorhandener Schaden eingestuft würde, bestehen nut Mutmaßungen. Du bist vorbelastet, insofern ist deine Skepsis verständlich, ...

    Bist du der Meinung du und Genesis werden noch Freunde? Bei einem derart großen Misstrauen wage ich das zu bezweifeln. Wie schon geschrieben, es gibt dutzende Gründe für eine Verzögerung, auch eine Lackierung kann dazu zählen und wenn sie professionell gemacht wurde wird es auch nichts mit der Beanstandung. Ich wünsche dir trotzdem viel Freude mit dem Fahrzeug und dass ihr euch noch findet. Obwohl es dir ja auch nicht ums Geld geht aber ein gaaaanz dicker Nachlass würde dich milde stimmen, da sehe ich also noch Chancen? Ich hoffe übrigens nicht dass Genesis "den Premiumanspruch streicht" und das sie ihn auch erfüllen können haben sie mehrfach gezeigt. Viel Glück.

    Vllt. liegt eher eine unterschiedliche Auffassung über die Befestigungssysteme vor, als dass es nach Produktlinie Unterschiede gibt? Nur eine Vermutung, bevor "Angriffigkeit" unterstellt wird.


    Befestigung durch Radschrauben oder durch Stehbolzen mit Muttern:Screenshot_20230323-132207~2.png
    Radschrauben (rechts) werden durch die Felge gesteckt und an der Radnabe verschraubt. Stehbolzen (links) sind bereits von Werk aus fest in der Radnabe montiert. Die Felge wird dann mittels Radmuttern befestigt

    ... so macht man das richtig....

    Nun erschliesst sich mir so langsam der (Un)Sinn der ersten Antwort auf diesen Beitrag, die GV60 bezogen 0 Relevanz hat. Es geht darum, dass ein Gruppenmitglied sein Wissen, wie man Solarmodule effizient nutzt, kundtun wollte und abschließend Tesla "seinen Segen erteilet" und EnBW Unfähigkeit attestiert. Vielleicht wäre eine Bewerbung als Solaranlagenplaner bei EnBW zielführender und dann hätten auf GV60 Fahrende, in zweifacher Hinsicht, etwas davon 😉🤔

    Genesis ist leider nicht dabei.

    . Dann darf man auf der Autobahn mit 2,10 m nicht mehr fahren. Man macht sich strafbar.

    ... in den 12 Jahren seit Veröffentlichung der Liste werden noch viele Fahrzeuge hinzu gekommen sein. Für die Einhaltung der StVO ist der Fahrzeugführende verantwortlich. Nicht Wissen schützt vor Strafe nicht, also bei Unklarheit über die Fahrzeugbreite lieber die entsprechenden Fahrspuren meiden. m.E. befahren zu > 50% Fahrzeuge Fahrspuren auf denen sie nicht fahren dürfen aber eine konsequente Überwachung und Ahndung dieses Fehlverhaltens ist schwer umsetzbar. Über die versicherungstechnischen Konsequenzen sollte sich jeder Fahrzeugführende bei der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs im Straßenverkehr im Klaren sein, egal welche Informationen ein Hersteller preisgibt.