Eine großflächige Nachlackierung ist bei einem Neufahrzeug ein Mangel, da gibts genug Rechtsprechung dazu....
Oder auch:
Ein Fahrzeug ist auch dann noch fabrikneu, wenn Herstellungsmängel vor Auslieferung des Fahrzeugs im Herstellerwerk nach den Produktionsrichtlinien des Herstellers ordnungsgemäß und ohne Verbleib einer Wertminderung beseitigt worden sind. Ein ausgeliefertes Fahrzeug kann jedoch nicht mehr als Neufahrzeug bezeichnet werden, wenn vor der Auslieferung am Fahrzeug Schäden jenseits einer gewissen Bagatellgrenze aufgetreten sind, sodass das Fahrzeug nach der Verkehrsanschauung als „Unfallfahrzeug“ bezeichnet werden muss.
LG Bonn, Urteil vom 26.09.2006 – 3 O 372/05
Da es im vorliegenden Fall ja noch gar nicht bekannt ist, ob oder wie ein allfällig vorhandener Schaden eingestuft würde, bestehen nut Mutmaßungen. Du bist vorbelastet, insofern ist deine Skepsis verständlich, ...