AndreasvonderAlb : Gegenfrage: Hast du meinen Beitrag richtig gelesen?
Ich habe ganz klar geschrieben, dass für den Genesis keine Eintrag notwendig ist, wenn die (zumindest mir bekannte) offiziell von Genesis freigegebene AHK nachträglich montiert wird..
Zusätzlich habe ich auf eine Besonderheit hingewiesen, die für andere Fahrzeuge greift, die herstellerseitig anders konfiguriert wurden. Aus diesem Absatz reist du nun ein Zitat heraus (in dem ich nun auch dummerweise einen Tippfehler hatte). Werden nun diese anderen Fahrzeuge mit einer AHK ausgerüstet, wird dies z. B. bei einer Ummeldung nach DK nicht akzeptiert, sie müßten dort typisiert werden. Scheinbar war das dann zu viel Input.
Also grundsätzlich: Hat das Auto eine herstellerseitig eingetragene Anhängelast, ist eine Nachrüstung ohne Eintragung möglich, wenn für die nachgerüstete AHK eine ABE vorliegt.
Und ja, da stimme ich dir zu: diese Info ist ganz leicht im Internet recherchierbar.