[KFKA Thread] Genesis GV60 Forum - Kurze Frage, kurze Antwort - bitte Regeln in Post 1 beachten.

  • AndreasvonderAlb : Gegenfrage: Hast du meinen Beitrag richtig gelesen?

    Ich habe ganz klar geschrieben, dass für den Genesis keine Eintrag notwendig ist, wenn die (zumindest mir bekannte) offiziell von Genesis freigegebene AHK nachträglich montiert wird..

    Zusätzlich habe ich auf eine Besonderheit hingewiesen, die für andere Fahrzeuge greift, die herstellerseitig anders konfiguriert wurden. Aus diesem Absatz reist du nun ein Zitat heraus (in dem ich nun auch dummerweise einen Tippfehler hatte). Werden nun diese anderen Fahrzeuge mit einer AHK ausgerüstet, wird dies z. B. bei einer Ummeldung nach DK nicht akzeptiert, sie müßten dort typisiert werden. Scheinbar war das dann zu viel Input.


    Also grundsätzlich: Hat das Auto eine herstellerseitig eingetragene Anhängelast, ist eine Nachrüstung ohne Eintragung möglich, wenn für die nachgerüstete AHK eine ABE vorliegt.


    Und ja, da stimme ich dir zu: diese Info ist ganz leicht im Internet recherchierbar.

  • H.

    Suche für nächstes Jahr im August ein Haus zu mieten, für eine Woche, in der Schweiz.

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    Fragen kostet nichts ;) :) :)

    Stefek Bin in einem Verein und haben in Saanenmöser bei Gstaad ein grösseres Haus. Du kannst es unter http://www.rueblihorn.ch anschauen😊

    Genesis GV60 Sport in Alta White

    geliefert 16.06.23 12:45 :)

  • Bist du hier der Stallmeister? Eein wenig freundlicher mit den Leuten umgehen und du gewinnst Freunde.

    Was'n mit dir los? Mit dem falschen Fuß aufgestanden?

    Guter Junge und ich tauschen Infos aus und zwar wie es sich für Erwachsene gehört. Sachlich und informativ.

    Da kommt man aus dem Urlaub zurück und dann sowas? Was soll das?



    1. Ich habe ganz klar geschrieben, dass für den Genesis keine Eintrag notwendig ist, wenn die (zumindest mir bekannte) offiziell von Genesis freigegebene AHK nachträglich montiert wird..
    2. Also grundsätzlich: Hat das Auto eine herstellerseitig eingetragene Anhängelast, ist eine Nachrüstung ohne Eintragung möglich, wenn für die nachgerüstete AHK eine ABE vorliegt.
    1. Nein hast du nicht, zumindest nicht klar erkennbar.
    2. Du beißt dich immer an der ABE fest.
      Deine Aussage "Also grundsätzlich: ...... wenn ... eine ABE vorliegt" ist falsch.
      ABE's gibt es seit Nov 2016 nicht mehr und wurde durch die ECE-Zulassung ersetzt.
      Die GV60 AHK ist ein ECE-zertifiziertes Bauteil und darf ohne einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere betrieben werden.

    GV60 Sport MY22, Dark Grey/Glacier White, Atacama Copper Gloss, Technikpaket, Sitzpaket Komfort, ECM, AHK

  • AndreasvonderAlb : Ich schätze dein Engagement hier im Forum, aber bitte lies die Beiträge auch richtig. Und wenn die ABE jetzt ECE heißt, ändert das nichts an meiner Aussage. Da z. B. bei den meisten mir bekannten Autozubehörshops meist das Auswahlkriterium ABE vorhanden ist, bin ich nicht davon ausgegangen, dass ABE inzwischen falsch ist.


    Jetzt ließ dir bitte das von mir hier eingefügte Zitat durch und sag noch einmal, dass ich behauptet habe, die AHK für einen GV60 eingetragen werden muß:

    Eine Eintragung für eine AHK braucht man seit ungefähr 25 Jahren nicht mehr, wenn die AHK eine ABE hat und das Auto eine eingetragene Anhängelast. Der GV60 hat eine eingetragene Anhängelast ...

    Das Thema Dänemark können wir gerne separat klären (hier gehe ich jetzt nicht mehr auf andere Fahrzeugmodell ein), da bist du leider auch im Irrtum - auch wenn Dänemark Mitglied in der EU ist.

  • Jetzt ließ dir bitte das von mir hier eingefügte Zitat durch und sag noch einmal, dass ich behauptet habe, die AHK für einen GV60 eingetragen werden muß:


    Zitat: Eine Eintragung für eine AHK braucht man seit ungefähr 25 Jahren nicht mehr, wenn die AHK eine ABE hat

    Also irgendwie reden/schreiben wir aneinander vorbei.

    Erstens hab ich nicht behauptet das du geschrieben hast das die AHK eingetragen werden muss und

    zweitens die Aussage das man die AHK nicht einschreiben muss wenn eine ABE vorliegt.


    Nochmal: die AHK muss nicht eingetragen werden weil sie eine ECE hat. Eine ABE braucht es nicht und wird es auch nie geben.

    Seit 2016 werden keine ABE's ,mehr ausgestellt. Natürlich gibt es noch Teile, die vor 2016 homologiert wurden, einen ABE haben.

    Aber darum geht es doch gar nicht. Es geht um die Genesis AHK, die keine ABE hat dafür aber eine eintragungsfreie ECE.


    Was die Anerkennung einer ECE auch außerhalb der EU betrifft so empfehle ich die Wikipediaseite zu lesen.


    Ich hoffe dass damit jetzt alle Unklarheiten beseitigt sind. Das Thema ist damit für mich beendet.


    Nein, ich habe nur deine Antwort(en) gelesen, thats it.

    Aber offenbar nicht verstanden.

    GV60 Sport MY22, Dark Grey/Glacier White, Atacama Copper Gloss, Technikpaket, Sitzpaket Komfort, ECM, AHK

  • und

    zweitens die Aussage das man die AHK nicht einschreiben muss wenn eine ABE vorliegt.


    Nochmal: die AHK muss nicht eingetragen werden weil sie eine ECE hat. Eine ABE braucht es nicht und wird es auch nie geben.

    Du hast Recht in Bezug auf ECE, aber nicht auf ABE.

    Und ab jetzt halte ich es so wie du: aus diesem Thema bin ich raus, ich möchte hier kein böses Blut vergießen.

    Ggf. melde dich per PN.


    Für alle anderen: Eine AHK am Genesis GV60 muss nicht eingetragen werden!