[KFKA Thread] Genesis GV60 Forum - Kurze Frage, kurze Antwort - bitte Regeln in Post 1 beachten.

  • Die Anhängerkupplung ist nicht im Fahrzeugschein eingetragen. Kann es beim TÜV bei der HUU zu Problemen kommen?

    Meine AHK ist auch nicht eingetragen. Muss sie auch nicht denn Teile mit einer EU-Zulassung (EG- oder ECE-Prüfzeichen) wie E13 sind in der Regel eintragungsfrei.

    Eine EG-Typengenehmigung (ECE-Gutachten) ist in der gesamten EU gültig und ersetzt nationale Gutachten wie ABE oder Teilegutachten.


    An der Kupplung gibt es ein kleines Schildchen. Auf diesem ist die Zulassungsnummer E13 55R-02 4781 ersichtlich.

    Damit gibt es keine Probleme bei der Hauptuntersuchung.


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    GV60 Sport MY22, Dark Grey/Glacier White, Atacama Copper Gloss, Technikpaket, Sitzpaket Komfort, ECM, AHK

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  • Mit was soll das übereinstimmen?

    Das sind die Teilenummern und Bezeichnungen für die Anhängerkupplung und den Elektrosatz.

    Hat nichts mit Zulassungsnummern zu tun.

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  • Eine Eintragung für eine AHK braucht man seit ungefähr 25 Jahren nicht mehr, wenn die AHK eine ABE hat und das Auto eine eingetragene Anhängelast. Der GV60 hat eine eingetragene Anhängelast 8oder du hast ein Auto, dass ursprünglich nicht für den europäischen Markt gedacht war, da fehlen mir die Kenntnisse).

    Eine Annahme von einem aaS und einer Berichtigung bzw. Änderung der Fahrzeugpapiere brauchst du, wenn keine ABE für das Fahrzeug vorliegt. Hierfür ist das wohl bekannteste Beispiel die Verwendung von Alufelgen, die nicht für das Auto gedacht waren. Im Bereich AHK ist eine Eintragung notwendig, wenn ursprünglich seitens der Fahrzeugherstellers keine Anhängelast vorgesehen war, aber nun ein Dritthersteller eine AHK anbietet, für die es zwar ein Gutachten, aber eben keine ABE für genau das betreffende Fahrzeug gibt. Als Beispiele fallen mir die Nachrüstlösungen für die Renault Zoe, den BMW i3 oder den Fiat 500e ein. Für diese drei Fahrzeuge gibt es inzwischen Nachrüst-AHK, aber der Fahrzeughersteller hat eben keine Anhängelast vorgesehen. Nun die AHK legal zu nutzen, mußt du die AHK abnehmen und in die Papiere eintragen lassen.

    So weit ich weiß, gibt es für den GV60 nur einen AHK-Hersteller, der die AHK mit einer ABE ausgestattet hat und Genesis hat für die europäischen Modelle GV60 eine Anhängelast vorgesehen; zumindest gilt das für D und A. In DK gibt es wieder abweichende Regelungen.

  • Nun die AHK legal zu nutzen, mußt du die AHK abnehmen und in die Papiere eintragen lassen.

    So weit ich weiß, gibt es für den GV60 nur einen AHK-Hersteller, der die AHK mit einer ABE ausgestattet hat ......

    Hast du alle Beiträge hier gelesen?

    Offensichtlich nicht, deshalb nochmal erklärt:


    Die AHK hat ein ECE-Prüfzeichen. Dieses ersetzt jedes Gutachten bzw. ABE. Die AHK muss nicht eingetragen werden und ein Teil mit dem Prüfzeichen "E13" (Prüfung in Luxemburg) ist für die Verwendung in ganz Europa und in anderen Ländern, die diese ECE-Regelungen anerkennen, zugelassen und eintragungsfrei.


    Die ECE-Zulassung hat die ABE für neue Fahrzeugteile, die von der Serienausführung abweichen, abgelöst. Während die ABE nur eine nationale Gültigkeit hat, wird die ECE-Kennzeichnung u.a. von allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt. Auch von weiteren europäische Ländern, darunter die Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein und die Türkei. Und sogar von nicht-europäischen Ländern wie Japan, Australien, Südafrika, Neuseeland, Südkorea, Malaysia, Tunesien, Thailand u.v.m.

    Übrigens DK (Dänemark) ist Mitglied der EU.


    Solche Informationen kann jeder ganz leicht im Internet recherchieren.

    Viele Dinge ändern sich ständig und was gestern noch gültig war ist heute überholt und wird morgen mit Sicherheit geändert werden.

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