Die Informationen/Leistungsbeschreibungen, die zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet verfügbar sind, sind durchaus relevante Zusicherungen des Herstellers. Da kommt der Hersteller auch nicht durch ggf. widersprüchliche AGB so einfach raus.
Das ist eben die Frage. Ich finde jetzt auf die schnelle nichts, mit dem ich meinem GPA ins Gesicht wedeln kann. Beschreibungen etc. die relevant sind sind -- meiner Einschätzung nach -- nur durch einen Anwalt rechtssicher festzustellen. Ich kann das jetzt nicht einschätzen. Einen faden Beigeschmack hat es auf jeden Fall, weil ich anfangs auch davon ausgegangen bin dass das zumindest in der Abo-Zeit so bleibt, aber jetzt in Retrospektive finde ich eben raus, dass nichts schriftlich zugesichert wurde bzw. nichts schriftlich vorliegt. Vorsätzliche Täuschung? Durchaus möglich. Ohne Anwalt werden wir aber nicht weiterkommen, und sofern niemand hier zufällig Anwalt ist, muss man halt jemanden finden der sich das anschauen will und/oder jemand setzt sich mit seinem Rechtsschutz in Verbindung. Oder -- man geht an die Presse
Vlt. will ja Auto-Motor-Sport oder Autobild eine Schlagzeile der Sorte: "Genesis bricht Ladeversprechen - der Ladehammer kommt" oder ähnliches. Das wirkt wahrscheinlich eh viel mehr als ein Anwalt der jetzt noch paar Monate streitet.