Nun die AHK legal zu nutzen, mußt du die AHK abnehmen und in die Papiere eintragen lassen.
So weit ich weiß, gibt es für den GV60 nur einen AHK-Hersteller, der die AHK mit einer ABE ausgestattet hat ......
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Offensichtlich nicht, deshalb nochmal erklärt:
Die AHK hat ein ECE-Prüfzeichen. Dieses ersetzt jedes Gutachten bzw. ABE. Die AHK muss nicht eingetragen werden und ein Teil mit dem Prüfzeichen "E13" (Prüfung in Luxemburg) ist für die Verwendung in ganz Europa und in anderen Ländern, die diese ECE-Regelungen anerkennen, zugelassen und eintragungsfrei.
Die ECE-Zulassung hat die ABE für neue Fahrzeugteile, die von der Serienausführung abweichen, abgelöst. Während die ABE nur eine nationale Gültigkeit hat, wird die ECE-Kennzeichnung u.a. von allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt. Auch von weiteren europäische Ländern, darunter die Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein und die Türkei. Und sogar von nicht-europäischen Ländern wie Japan, Australien, Südafrika, Neuseeland, Südkorea, Malaysia, Tunesien, Thailand u.v.m.
Übrigens DK (Dänemark) ist Mitglied der EU.
Solche Informationen kann jeder ganz leicht im Internet recherchieren.
Viele Dinge ändern sich ständig und was gestern noch gültig war ist heute überholt und wird morgen mit Sicherheit geändert werden.
 
		 
				
	


