Beiträge von AndreasvonderAlb

    ....... mit einem Nachlass von 20 % angeboten,......

    Ich hatte die Absicht einen GV60 Sport MY25 zu leasen und fragte nach einem Hauspreis.


    Antwort:

    Da es bei Genesis keine Nachlässe gibt, kann ich Ihnen hier auch leider keinen „Hauspreis“ anbieten.


    Wie kommt es dann dass dir ein Nachlass von 20 % angeboten wird?

    Jetzt ließ dir bitte das von mir hier eingefügte Zitat durch und sag noch einmal, dass ich behauptet habe, die AHK für einen GV60 eingetragen werden muß:


    Zitat: Eine Eintragung für eine AHK braucht man seit ungefähr 25 Jahren nicht mehr, wenn die AHK eine ABE hat

    Also irgendwie reden/schreiben wir aneinander vorbei.

    Erstens hab ich nicht behauptet das du geschrieben hast das die AHK eingetragen werden muss und

    zweitens die Aussage das man die AHK nicht einschreiben muss wenn eine ABE vorliegt.


    Nochmal: die AHK muss nicht eingetragen werden weil sie eine ECE hat. Eine ABE braucht es nicht und wird es auch nie geben.

    Seit 2016 werden keine ABE's ,mehr ausgestellt. Natürlich gibt es noch Teile, die vor 2016 homologiert wurden, einen ABE haben.

    Aber darum geht es doch gar nicht. Es geht um die Genesis AHK, die keine ABE hat dafür aber eine eintragungsfreie ECE.


    Was die Anerkennung einer ECE auch außerhalb der EU betrifft so empfehle ich die Wikipediaseite zu lesen.


    Ich hoffe dass damit jetzt alle Unklarheiten beseitigt sind. Das Thema ist damit für mich beendet.


    Nein, ich habe nur deine Antwort(en) gelesen, thats it.

    Aber offenbar nicht verstanden.

    Bist du hier der Stallmeister? Eein wenig freundlicher mit den Leuten umgehen und du gewinnst Freunde.

    Was'n mit dir los? Mit dem falschen Fuß aufgestanden?

    Guter Junge und ich tauschen Infos aus und zwar wie es sich für Erwachsene gehört. Sachlich und informativ.

    Da kommt man aus dem Urlaub zurück und dann sowas? Was soll das?



    1. Ich habe ganz klar geschrieben, dass für den Genesis keine Eintrag notwendig ist, wenn die (zumindest mir bekannte) offiziell von Genesis freigegebene AHK nachträglich montiert wird..
    2. Also grundsätzlich: Hat das Auto eine herstellerseitig eingetragene Anhängelast, ist eine Nachrüstung ohne Eintragung möglich, wenn für die nachgerüstete AHK eine ABE vorliegt.
    1. Nein hast du nicht, zumindest nicht klar erkennbar.
    2. Du beißt dich immer an der ABE fest.
      Deine Aussage "Also grundsätzlich: ...... wenn ... eine ABE vorliegt" ist falsch.
      ABE's gibt es seit Nov 2016 nicht mehr und wurde durch die ECE-Zulassung ersetzt.
      Die GV60 AHK ist ein ECE-zertifiziertes Bauteil und darf ohne einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere betrieben werden.

    Nun die AHK legal zu nutzen, mußt du die AHK abnehmen und in die Papiere eintragen lassen.

    So weit ich weiß, gibt es für den GV60 nur einen AHK-Hersteller, der die AHK mit einer ABE ausgestattet hat ......

    Hast du alle Beiträge hier gelesen?

    Offensichtlich nicht, deshalb nochmal erklärt:


    Die AHK hat ein ECE-Prüfzeichen. Dieses ersetzt jedes Gutachten bzw. ABE. Die AHK muss nicht eingetragen werden und ein Teil mit dem Prüfzeichen "E13" (Prüfung in Luxemburg) ist für die Verwendung in ganz Europa und in anderen Ländern, die diese ECE-Regelungen anerkennen, zugelassen und eintragungsfrei.


    Die ECE-Zulassung hat die ABE für neue Fahrzeugteile, die von der Serienausführung abweichen, abgelöst. Während die ABE nur eine nationale Gültigkeit hat, wird die ECE-Kennzeichnung u.a. von allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt. Auch von weiteren europäische Ländern, darunter die Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein und die Türkei. Und sogar von nicht-europäischen Ländern wie Japan, Australien, Südafrika, Neuseeland, Südkorea, Malaysia, Tunesien, Thailand u.v.m.

    Übrigens DK (Dänemark) ist Mitglied der EU.


    Solche Informationen kann jeder ganz leicht im Internet recherchieren.

    Viele Dinge ändern sich ständig und was gestern noch gültig war ist heute überholt und wird morgen mit Sicherheit geändert werden.

    Die Anhängerkupplung ist nicht im Fahrzeugschein eingetragen. Kann es beim TÜV bei der HUU zu Problemen kommen?

    Meine AHK ist auch nicht eingetragen. Muss sie auch nicht denn Teile mit einer EU-Zulassung (EG- oder ECE-Prüfzeichen) wie E13 sind in der Regel eintragungsfrei.

    Eine EG-Typengenehmigung (ECE-Gutachten) ist in der gesamten EU gültig und ersetzt nationale Gutachten wie ABE oder Teilegutachten.


    An der Kupplung gibt es ein kleines Schildchen. Auf diesem ist die Zulassungsnummer E13 55R-02 4781 ersichtlich.

    Damit gibt es keine Probleme bei der Hauptuntersuchung.


    20251027_183543.jpg

    So die Aussage von Genesis bei meinem Probefahrttermin ;)

    Offenbar sagt jeder Händler was anderes bzw. sind nicht richtig informiert. Die Aussage bei der Ausstellung in Metzingen, dass man einen Dashcam ordern kann, hat mich auch gewundert.

    Obwohl, es gibt einige Hersteller/Importeure welche eine Dashcam im Zubehör bzw. als Option anbieten.

    z.B. Mercedes.


    Allerdings sind Dashcams in Deutschland nicht grundsätzlich verboten, aber die Nutzung unterliegt strengen Datenschutzregeln.


    Hier eine detaillierte Info einer KFZ-Versicherung zur Installation und Nutzung von Dashcams.

    Ich sehe keinen Grund warum nicht auch Genesis eine Dashcam als Zubehör anbieten sollte.