Beiträge von Guter Junge

    AndreasvonderAlb : Gegenfrage: Hast du meinen Beitrag richtig gelesen?

    Ich habe ganz klar geschrieben, dass für den Genesis keine Eintrag notwendig ist, wenn die (zumindest mir bekannte) offiziell von Genesis freigegebene AHK nachträglich montiert wird..

    Zusätzlich habe ich auf eine Besonderheit hingewiesen, die für andere Fahrzeuge greift, die herstellerseitig anders konfiguriert wurden. Aus diesem Absatz reist du nun ein Zitat heraus (in dem ich nun auch dummerweise einen Tippfehler hatte). Werden nun diese anderen Fahrzeuge mit einer AHK ausgerüstet, wird dies z. B. bei einer Ummeldung nach DK nicht akzeptiert, sie müßten dort typisiert werden. Scheinbar war das dann zu viel Input.


    Also grundsätzlich: Hat das Auto eine herstellerseitig eingetragene Anhängelast, ist eine Nachrüstung ohne Eintragung möglich, wenn für die nachgerüstete AHK eine ABE vorliegt.


    Und ja, da stimme ich dir zu: diese Info ist ganz leicht im Internet recherchierbar.

    Eine Eintragung für eine AHK braucht man seit ungefähr 25 Jahren nicht mehr, wenn die AHK eine ABE hat und das Auto eine eingetragene Anhängelast. Der GV60 hat eine eingetragene Anhängelast 8oder du hast ein Auto, dass ursprünglich nicht für den europäischen Markt gedacht war, da fehlen mir die Kenntnisse).

    Eine Annahme von einem aaS und einer Berichtigung bzw. Änderung der Fahrzeugpapiere brauchst du, wenn keine ABE für das Fahrzeug vorliegt. Hierfür ist das wohl bekannteste Beispiel die Verwendung von Alufelgen, die nicht für das Auto gedacht waren. Im Bereich AHK ist eine Eintragung notwendig, wenn ursprünglich seitens der Fahrzeugherstellers keine Anhängelast vorgesehen war, aber nun ein Dritthersteller eine AHK anbietet, für die es zwar ein Gutachten, aber eben keine ABE für genau das betreffende Fahrzeug gibt. Als Beispiele fallen mir die Nachrüstlösungen für die Renault Zoe, den BMW i3 oder den Fiat 500e ein. Für diese drei Fahrzeuge gibt es inzwischen Nachrüst-AHK, aber der Fahrzeughersteller hat eben keine Anhängelast vorgesehen. Nun die AHK legal zu nutzen, mußt du die AHK abnehmen und in die Papiere eintragen lassen.

    So weit ich weiß, gibt es für den GV60 nur einen AHK-Hersteller, der die AHK mit einer ABE ausgestattet hat und Genesis hat für die europäischen Modelle GV60 eine Anhängelast vorgesehen; zumindest gilt das für D und A. In DK gibt es wieder abweichende Regelungen.

    Kannst du mir deine Rechnung erklären? Für mich heißt Nettokapazität, dass das der Bereich ist, den ich nutzen kann. Wie hoch setzt du den Ladeverlust an?

    Beim Anstecken hatte ich 49 km Fahrt hinter mir, eine Mischung aus Stadt, Landstraße und Autobahn - der Akku dürfte warm gewesen sein und das Auto stand die Nacht über in einem Parkhaus.

    Für die Wissenschaft:

    Ich habe bei 1% Restkapazität angesteckt (es geht übrigens auch noch weiter runter, ab 0% kommt die Schildkröte und er nimmt kaum noch Leistung an, fährt aber normal weiter!) und 79,25 kWh geladen.

    So ging es zur Ladestation:

    20251022_174810 Ladestand.jpg

    ...und das stand bei der Abholung im Display:


    Die Info, dass der Akku voll ist, kam gegen 3:30 Uhr, aber da hatte ich noch geschlafen. Als ich das Auto abgestöpselt hatte, waren 3 Ladeplätze frei, es war also nichts blockiert.

    ...dass Genesis seinen Kundenservice [...] auch weitere Händler sucht.

    Das muß ja nun auch dringend sein.

    Ein Interessent aus Flensburg wird sich sehr wahrscheinlich sofort abwenden, wenn er erfährt, dass der nächste Servicepartner über 300 km entfernt ist. Auch ein Verkauf nach DK ist in der aktuellen Situation unmöglich.

    Ein ehemaliger Mitarbeiter hatte mir das auch für die Firmenfahrzeuge angeboten, ohne dass ein Aufpreis fällig geworden wäre.

    Auf jeden Fall eine bequeme Lösung, aber letztendlich auch extrem dünnes Eis, wenn etwas passiert oder der Prüfer auffällig wird.

    Ich habe das Angebot großzügig abgelehnt - was bei 2 Jahre alten Fahrzeugen auch nicht schwer war (und das war jetzt ohne Ironie :!: ).